AST Linz (Nacht-AST)
Aus bedarfsverkehr.at
Bedarfsverkehr
Das AST verkehrt in den Nachtstunden innerhalb von Linz und in die folgenden Nachbargemeinden: Ansfelden, Leonding, Pasching, Traun, Hörsching, Oftering, Kirchberg-Thening, Lichtenberg, Gramastetten, Walding, St. Georgen/Gusen und Puchenau.
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Wie funktioniert's?Es wird nur von festgelegten Haltestellen abgeholt aber zu beliebigen Adressen innerhalb des Bediengebiets gebracht.HaltepunkteplanEs gibt einen fixen Fahrplan, gefahren wird aber nur bei Bedarf und vorheriger Buchung.spätestens 15 min (und frühestens 1 Monat) vor Fahrtantritt bestellen
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Wann steht das Angebot zur Verfügung?Täglich von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr immer zur halben und vollen Stunde.
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Wo steht das Angebot zur Verfügung?Ansfelden, Gramastetten, Hörsching, Kirchberg-Thening, Leonding, Lichtenberg, Linz, Pasching, Traun, Oftering, Walding, St. Georgen an der Gusen, Puchenau (Oberösterreich)
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Wie viel kostet das Angebot?Einzelticket: 4,60 € bis 17,30 €
- innerhalb von Linz: € 4,60-9,00 (erm. € 3,20-6,30)
- Nachbargemeinden: € 7,00-17,30
Beförderung nach Pasching nur mit Chipkarte der Gemeinde gestattet. Beförderung nach Ansfelden nur mit Jugend-AST-Ausweis gestattet.
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Wer kann das Angebot nutzen?uneingeschränkt
zuletzt überprüft: vor 3 Monaten (24.7.2024)
Betrieb seit 1.9.1987
Software: FMS
Statistik bearbeiten
Die Kennzahlen können sich auf das Kalenderjahr beziehen oder auf das Betriebsjahr, das in dem angegebenen Jahr endet.
- EinwohnerInnen im Bediengebiet: 322.782 (2021)
- Fläche Bediengebiet: 318,1 km² (2021)
- Beförderungsfälle: 140.000 (2012), 49.000 (2021), 80.000 (2023)
- Kilometerleistung Insgesamt zurückgelegte Fahrzeugkilometer (Leer- und Besetztkilometer).: 763.000 km (2012), 420.000 km (2021), 780.000 km (2023)
- Beförderungsfälle je EinwohnerIn und Jahr: 0,25 (2023)
- Modal Split Anteil der mit dem Bedarfsverkehr zurückgelegten Wege an allen Wegen der EinwohnerInnen im Bediengebiet (berechnet mit dem Durchschnittswert von 931 Wegen pro Jahr für die Bevölkerung außerhalb der Großstädte).: 0,03 % (2023)
- Fahrzeugkilometer je Beförderungsfall: 5,45 km (2012), 8,57 km (2021), 9,75 km (2023)
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