AST Schwechat: Unterschied zwischen den Versionen
Aus bedarfsverkehr.at
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Version vom 17. November 2022, 09:34 Uhr
Bedarfsverkehr
Dieses Angebot wurde zuletzt am 30.7.2022 von uns aktualisiert. Bitte überprüfe zur Sicherheit selbst, ob die Angaben noch stimmen. Bei Fehlern freuen wir uns über einen Hinweis an projektbeispiele@bedarfsverkehr.at!
Das Anruf Sammeltaxi Schwechat ist als Ergänzung zum Angebot des öffentlichen Verkehrs ein Taxi, aber wesentlich preisgünstiger und mit fixem Tarif im ganzen Stadtgebiet von Schwechat. AST fährt nach Plan, wenn Sie mindestens 15 Minuten vor der Abfahrtszeit angerufen haben, wie ein Bus von einer Haltestelle weg, bringt Sie jedoch bis vor die Haustüre.
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Wie funktioniert's?Es wird nur von festgelegten Haltestellen abgeholt aber zu beliebigen Adressen innerhalb des Bediengebiets gebracht.HaltepunkteplanEs gibt einen fixen Fahrplan, gefahren wird aber nur bei Bedarf und vorheriger Buchung.spätestens 15min vor Fahrtantritt bestellen
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Wann steht das Angebot zur Verfügung?Frühestens ab 05.00 Uhr bis spätestens 0.20 Uhr und jeweils um '00-'20-'30-'50. Die genauen Betriebszeiten variieren je nach Zone.
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Wo steht das Angebot zur Verfügung?Schwechat (Niederösterreich)
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Wie viel kostet das Angebot?
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Wer kann das Angebot nutzen?uneingeschränkt
zuletzt überprüft: vor 2 Jahren (30.7.2022)
Betrieb seit 1.1.1991
Statistik bearbeiten
Die Kennzahlen können sich auf das Kalenderjahr beziehen oder auf das Betriebsjahr, das in dem angegebenen Jahr endet.
- EinwohnerInnen im Bediengebiet: 21.166 (2021)
- Fläche Bediengebiet: 44,8 km² (2021)
- Beförderungsfälle: 927 (1994), 2.633 (1995), 6.415 (1996), 9.018 (1997), 11.601 (1998), 12.937 (1999), 15.392 (2000), 17.903 (2001), 20.034 (2002), 20.661 (2003), 23.754 (2004), 30.069 (2005), 39.250 (2006), 45.661 (2007), 50.029 (2008), 48.592 (2009), 48.326 (2010), 39.880 (2011), 31.498 (2018), 31.706 (2019), 20.115 (2020), 16.961 (2021)
- Betriebskosten Herstellungskosten vor Abzug von Förderungen, Fahrgeldeinnahmen, Sponsoring etc.: 140.386 € (2018), 140.710 € (2019), 106.896 € (2020), 96.488 € (2021)
- Fahrgeldeinnahmen: 63.421 € (2018), 64.033 € (2019), 41.037 € (2020), 34.716 € (2021)
- Beförderungsfälle je EinwohnerIn und Jahr: 0,80 (2021)
- Modal Split Anteil der mit dem Bedarfsverkehr zurückgelegten Wege an allen Wegen der EinwohnerInnen im Bediengebiet (berechnet mit dem Durchschnittswert von 931 Wegen pro Jahr für die Bevölkerung außerhalb der Großstädte).: 0,09 % (2021)
- Kosten je Beförderungsfall Herstellungskosten (vor Abzug von Förderungen, Fahrgeldeinnahmen, Sponsoring etc.).: 4,46 € (2018), 4,44 € (2019), 5,31 € (2020), 5,69 € (2021)
- Fahrgeldeinnahmen je Beförderungsfall: 2,01 € (2018), 2,02 € (2019), 2,04 € (2020), 2,05 € (2021)
- Kostendeckung Bezogen auf die gesamten Herstellungskosten.: 45,18 % (2018), 45,51 % (2019), 38,39 % (2020), 35,98 % (2021)
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