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Senioren-Taxi Grieskirchen

Aus bedarfsverkehr.at
Version vom 17. November 2022, 17:56 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „|modell=Citytaxi, Jugend- oder Senior*innen-Taxi“ durch „|modell=Handbuch:Citytaxi, Jugend- oder Senior*innen-Taxi“)

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Bedarfsverkehr
Dieses Angebot wurde zuletzt am 5.10.2022 von uns aktualisiert. Bitte überprüfe zur Sicherheit selbst, ob die Angaben noch stimmen. Bei Fehlern freuen wir uns über einen Hinweis an projektbeispiele@bedarfsverkehr.at!

Das Seniorentaxi kann nur innerhalb der Grieskirchner Gemeindegrenzen in Anspruch genommen werden. Auch Senioren aus St. Georgen und Tollet kommen in den Genuss der Förderung! Die Fahrten sind rund um die Uhr gewährleistet. Reservierungen sind mindestens eine Stunde vor Antritt der Fahrt notwendig - im Idealfall aber bereits am Vortag.

  • Wie funktioniert's?
    Tuer-tuer.png
    Es wird von einer beliebigen Adresse abgeholt und zu einer beliebigen Adresse innerhalb des Bediengebiets gebracht.
    Phone.png
    Es gibt keinen Fahrplan, gefahren wird nur bei Bedarf und vorheriger Buchung.
    spätestens 1h (und frühestens 1 Woche) vor Fahrtantritt bestellen
  • Wann steht das Angebot zur Verfügung?
    rund um die Uhr
  • Wo steht das Angebot zur Verfügung?

  • Wie viel kostet das Angebot?
    Zahlung pro Fahrt
    Einzelticket: 4 €

    Der Fahrschein wird im Bürgerbüro des Rathauses (EG) in Form eines Jetons zum Preis von € 4,- (einfache Fahrt) ausgegeben. Das Taxiunternehmen verrechnet der Stadtgemeinde € 6,- pro Jeton. Somit schießt die Stadtgemeinde pro Fahrt einen Betrag von € 2,- zu.

  • Wer kann das Angebot nutzen?
    Senior*innen
zuletzt überprüft: vor 2 Jahren (5.10.2022)

Fahrzeuge: Pkws

Kontaktperson
Stadtamt Grieskirchen
Josef Zahrhuber
Josef.Zahrhuber@grieskirchen.at
Statistik bearbeiten

Die Kennzahlen können sich auf das Kalenderjahr beziehen oder auf das Betriebsjahr, das in dem angegebenen Jahr endet.

  • EinwohnerInnen im Bediengebiet: 7.380 (2021)
  • Fläche Bediengebiet: 32,7 km² (2021)
  • Beförderungsfälle: 1.784
  • Beförderungsfälle je EinwohnerIn und Jahr: 0,24
  • Modal Split Anteil der mit dem Bedarfsverkehr zurückgelegten Wege an allen Wegen der EinwohnerInnen im Bediengebiet (berechnet mit dem Durchschnittswert von 931 Wegen pro Jahr für die Bevölkerung außerhalb der Großstädte).: 0,03 %