Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von bedarfsverkehr.at. Durch die Nutzung von bedarfsverkehr.at erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen
Aus bedarfsverkehr.at
Version vom 11. Dezember 2022, 20:12 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „Handbuch:Land “ durch „Verwaltung:Land “)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
FöRDERUNG
Förderung des Landes Oberösterreich von Jugendtaxis für Gemeinden
Beschreibung

Förderung von Jugendtaxis zur sicheren Heimfahrt von Jugendlichen in der Nachtzeit.

Voraussetzungen
  • Anspruchsberechtigt sind Personen von 14 bis 26 Jahren.
  • Öffentlicher Verkehr ist nicht verfügbar.
  • Selbstbehalt der Jugendlichen beträgt mindestens 1/3 der Kosten, die Abwicklung erfolgt über die Gemeinden z.B. durch Ausgabe von (digitalen) Gutscheinen.
  • Der Betrieb des Jugendtaxis ist durch die Gemeinde abzuwickeln (Antragsteller dürfen keine privaten Organisationen bzw. Unternehmen sein).
  • Der jährliche Höchstbeitrag der Landesförderung je Gemeinde beträgt 10.000 Euro.
Förderhöhe

Maximal 50 Prozent der Gemeindekosten (Beförderungskosten und Kosten für die Jugendtaxi-App). Als Eigenleistung der Jugendlichen ist ein Mindestanteil von 1/3 der Beförderungskosten nicht förderbar.

Bundesländer