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K (Textersetzung - „Handbuch:Land “ durch „Verwaltung:Land “)
 
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Aktuelle Version vom 11. Dezember 2022, 20:12 Uhr

FöRDERUNG
Förderung des Landes Oberösterreich von Jugendtaxis für Gemeinden
Beschreibung

Förderung von Jugendtaxis zur sicheren Heimfahrt von Jugendlichen in der Nachtzeit.

Voraussetzungen
  • Anspruchsberechtigt sind Personen von 14 bis 26 Jahren.
  • Öffentlicher Verkehr ist nicht verfügbar.
  • Selbstbehalt der Jugendlichen beträgt mindestens 1/3 der Kosten, die Abwicklung erfolgt über die Gemeinden z.B. durch Ausgabe von (digitalen) Gutscheinen.
  • Der Betrieb des Jugendtaxis ist durch die Gemeinde abzuwickeln (Antragsteller dürfen keine privaten Organisationen bzw. Unternehmen sein).
  • Der jährliche Höchstbeitrag der Landesförderung je Gemeinde beträgt 10.000 Euro.
Förderhöhe

Maximal 50 Prozent der Gemeindekosten (Beförderungskosten und Kosten für die Jugendtaxi-App). Als Eigenleistung der Jugendlichen ist ein Mindestanteil von 1/3 der Beförderungskosten nicht förderbar.

Bundesländer