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Version vom 10. März 2023, 09:04 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge)
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Fahrzeuge:
Womit fährt der BV?

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Die Qualität und Ausstattung sowie die Gestaltung der eingesetzten Fahrzeuge hat wesentlichen Einfluss auf die Attraktivität eines Angebots.

Welche Ausstattung brauchen die Fahrzeuge?

Rollstuhlfahrer*innen sollten mit dem Fahrzeug mitfahren können. Der Ein- und Ausstieg für Menschen, die sich nur eingeschränkt bewegen können sollte so einfach wie möglich sein. Welche Passagiere sind mit den Fahrzeugen unterwegs und wie sind deren Bedürfnisse gestaltet? Wie viele Kindersitze sind nötig? Sollten Fahrräder transportiert werden können? Gibt es weitere Möglichkeit für Transport, zum Beispiel von Einkäufen?

Beim Elektro-Ortsbus ist eine Sonderfertigung eines regionalen Herstellers im Einsatz. Das Niederflurfahrzeug ist barrierefrei und hat 14 Sitzplätze.
Beim Gmoabus Breitenbrunn fährt ein Spezialbus mit 8 Sitzplätzen, mit dem auch Rollstuhlfahrer*innen befördert werden können.
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Ist ein Betrieb mit E-Fahrzeugen möglich?

Elektrofahrzeuge werden bisher hauptsächlich bei Freiwilligensystemen eingesetzt, wo meist mit Pkws gefahren wird und das geringe Fahrtenaufkommen zwischendurch genug Pausen zum Laden des Fahrzeugs ermöglicht.

Auf bedarfsverkehr.at finden Sie eine Liste der E-Fahrzeuge, die bei bestehenden Projekten zum Einsatz kommen.

Beim Taufkirchen Mobil wird, so wie bei den meisten Fahrtendiensten mit freiwilligen Fahrer*innen, ein Pkw mit Elektroantrieb eingesetzt.
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Manche Freiwilligensysteme wie beispielsweise EMIL Winklarn haben auch einen elektrisch betriebenen Kleinbus im Einsatz.
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Beim Loigom-Shuttle sind zwei elektrische Kleinbusse in Verwendung.
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Wie viele Sitze hat das Fahrzeug?

Die Anzahl der benötigten Sitze ist abhängig davon, wie groß die Auslastung eingeschätzt wird. Für den Betrieb von Bedarfsverkehren haben sich Kleinbusse bewährt, die in der Regel mit 7-9 Sitzplätzen ausreichend Kapazität für einen bedarfsorientierten Betrieb bereitstellen. Laut Gelegenheitsverkehrsgesetz (siehe Rechtliches) dürfen bei Taxis – und auch für Anrufsammeltaxis – keine Midi-Busse (mit mehr als 9 Sitzplätzen) eingesetzt werden.

Bei Fahrtendiensten mit freiwilligen Fahrer*innen werden häufig auch Pkws zur Beförderung eingesetzt.
Fahrtendienste mit freiwilligen Fahrer*innen wie WE MOVE Wölbling verwenden häufig einen Pkw mit nur 3-5 Sitzplätzen für Nutzer*innen.

Gibt es bereits Fahrzeuge die genutzt werden können? Gibt es die Möglichkeit für Synergien?

Bei Freiwilligensystemen oder kommunalem Eigenbetrieb, wo die Gemeinde selbst für die Anschaffung der Fahrzeuge verantwortlich ist (siehe ), kann darüber nachgedacht werden, ob es in der Gemeinde eventuell bereits Fahrzeuge gibt – zum Beispiel für den Schulverkehr – die sich auch für den Bedarfsverkehr eignen. Umgekehrt ist es möglich, die Fahrzeuge, die für den Bedarfsverkehr neu angeschafft werden, in Zukunft auch für andere Zwecke einzusetzen, zum Beispiel Betriebs- oder Vereinsausflüge.

Wie viele Fahrzeuge werden benötigt?

Die Anzahl der Fahrzeuge ist abhängig von der Größe des Bediengebiets, der Zahl der Nutzer*innen und der Qualität des Angebots, insbesondere innerhalb welcher Zeit eine Fahrt angeboten werden soll. Ist das Bediengebiet größer, dann ist mehr als ein Fahrzeug nötig, um alle Nutzer*innen rechtzeitig abzuholen.

Ist die Gemeinde selbst für die Fahrzeuge verantwortlich, ist darauf zu achten, dass während Wartungs- und Reparaturarbeiten auch ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen muss.

Beim Betrieb mit E-Fahrzeugen ist einzukalkulieren, dass diese nach einer bestimmten Fahrtdauer wieder aufgeladen werden müssen. Bei längeren Betriebszeiten braucht es dann auch hier ein zweites Fahrzeug.

Im laufenden Betrieb kann die Auswertung von Kennzahlen (siehe Evaluierung) darüber Auskunft geben, ob und zu welchen Zeiten ein weiteres Fahrzeug benötigt wird.
Beim WalSie sind immer mindestens vier Fahrzeuge gleichzeitig in den drei Zonen des Bediengebiets im Einsatz.
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