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Fahrzeuge:
Womit fährt der BV?

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(Gibt es eine Liste von Fahrzeugen und mit den Projekten dazu, sodass man nach Erfahrungen fragen kann?)

Welche Ausstattung brauchen die Fahrzeuge?

Welche Passagiere sind mit den Fahrzeugen unterwegs und wie sind deren Bedürfnisse gestaltet? Kann ich Rollstuhlfahrer*innen mit dem Fahrzeug transportieren? Ist der Ein- und Ausstieg einfach für Menschen, die sich nur eingeschränkt bewegen können? Wie viele Kindersitze sind nötig? Sollten Fahrräder transportiert werden können? Gibt es weitere Möglichkeit für Transport, zum Beispiel von Einkäufen?
Beim Elektro-Ortsbus ist eine Sonderfertigung eines regionalen Herstellers im Einsatz. Das Niederflurfahrzeug ist barrierefrei und hat 14 Sitzplätze.
Beim Gmoabus Breitenbrunn ist ein Spezialbus mit 8 Sitzplätzen, mit dem auch Rollstuhlfahrer*innen befördert werden können.
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Ist ein Betrieb mit E-Fahrzeugen möglich?

Da wo Autofahrten nicht vermieden können, müssen wir im Sinne der Emissionseinsparung auf E-Autos umsteigen. Hier kann es sich lohnen generell in den Blick zu nehmen, wie es mit der Ladeinfrastruktur in der Gemeinde aussieht. Eventuell finden sich Kooperationspartner, zum Beipsiel beim Carsharing oder in Betrieben, die mit E-Autos ausgestattet sind. Für die Fahrtzeiten des Bedarfverkehres müssen hier die Ladezeiten mit einkalkuliert werden.

Elektrofahrzeuge werden bisher hauptsächlich bei Freiwilligensystemen eingesetzt, wo mit Pkws gefahren wird und das geringe Fahrtenaufkommen zwischendurch genug Pausen zum Laden des Fahrzeugs ermöglicht.
Beim Taufkirchen Mobil wird, so wie bei den meisten Fahrtendiensten mit freiwilligen Fahrer*innen ein Pkw mit Elektroantrieb eingesetzt.
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Manche Freiwilligensysteme wie beispielsweise EMIL Winklarn haben auch einen elektrisch betriebenen Kleinbus im Einsatz.
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Beim Loigom-Shuttle sind zwei elektrische Kleinbusse in Verwendung.
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Wie viele Sitze hat das Fahrzeug?

Die Anzahl der benötigten Sitze ist abhängig davon, wie groß die Auslastung eingeschätzt wird. Mit einem Führerschein der Klasse B können Fahrzeuge bis zu 9 Sitzen gefahren werden (Konzessions- und Führerscheininformationen)

In den meisten Fällen haben sich Kleinbusse bewährt, die in der Regel mit 7-9 Sitzplätzen ausreichend Kapazität für einen bedarfsorientierten Betrieb bereitstellen.

Laut dem Gelegenheitsverkehrsgesetz dürfen bei Taxis – und auch für Anrufsammeltaxis – keine Midi-Busse eingesetzt werden.
Fahrtendienste mit freiwilligen Fahrer*innen wie WE MOVE Wölbling verwenden häufig einen Pkw mit nur 3-5 Sitzplätzen für Fahrgäste.

Gibt es bereits Fahrzeuge die genutzt werden können? Gibt es die Möglichkeit für Synergien?

Eventuell gibt es in der Gemeinde bereits Fahrzeuge, zum Beispiel für den Schulverkehr, die sich auch für den Bedarfsverkehr eignen. Anders herum ist es möglich die Fahrzeuge, die für den Bedarfsverkehr neu angeschafft werden in Zukunft auch für andere Zwecke einzusetzen, zum Beipsiel Betriebs- oder Vereinsausflüge.

Wie viele Fahrzeuge werden benötigt?

Die Anzahl der Fahrzeuge ist abhängig vom Bediengebiet und der Bediengarantie, also der Zeit, die man maximal auf den Bedarfsverkehr warten muss. Ist das Bediengebiet größer, dann ist mehr als ein Fahrzeug nötig um alle Fahrgäste rechtzeitig abzuholen. Außerdem brauch es immer ein Ersatzfahrzeug während Reperaturzeiten. Bei dem Betieb mit E-Auto ist einzukalkulieren, dass diese nach einer bestimmten Fahrtfauer wieder aufgeladen werden müssen. Bei längeren Betriebszeiten braucht es dann auch hier ein zweites Fahrzeug.
Beim WalSie sind immer mindestens vier Fahrzeuge gleichzeitig in den drei Zonen des Bediengebiets im Einsatz.
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