Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von bedarfsverkehr.at. Durch die Nutzung von bedarfsverkehr.at erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen
Aus bedarfsverkehr.at
Version vom 12. Dezember 2022, 13:48 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „Handbuch:Systemanbieter“ durch „Handbuch:Beauftragung eines Systemanbieters“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
FöRDERUNG
Mikro-ÖV-Förderung Land Oberösterreich
Beschreibung

Das Land Oberösterreich hat 2020 einen Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre veröffentlicht. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftquote der Gemeinden und dem Besetzungsgrad (=Personen pro Fahrt) des Angebots.

Voraussetzungen
  • kein Parallelangebot zum öffentlichen Linienverkehr
  • für alle Personengruppen zugänglich
  • Besetzungsgrad mindestens 1,3 Personen/Fahrt
  • nicht unter Tarifniveau des Verkehrsverbunds
Förderhöhe

10-40% des Abgangs (nach Finanzkraftquote), gedeckelt

Bundesländer