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|frage=Wie wird der Bedarfsverkehr optimal mit dem öffentlichen Verkehr und anderen alternativen Mobilitätsangeboten verknüpft?
 
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|alternative-fragen=* Wie wird der Bedarfsverkehr als Zubringer gestärkt?
 
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|ueberblick=Grundsätzlich soll die Bestrebung sein, Bedarfs- und Linienverkehr nicht als Konkurrenz zu denken, sondern als Ergänzung. Um dies zu erreichen, entscheiden sich manche Bundesländer schon jetzt für gemeinsame und umfassende Planungen der beiden Systeme, unter Berücksichtigung der Regeln der Konkurrenzierung.  
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|einleitung=Bedarfsverkehr ist ein Baustein im Verbund der nachhaltigen Alternativen und schließt eine wichtige Lücke auf sogenannten ''Ersten/Letzten Meile''. Besonders, wenn es um einen Beitrag zur Mobilitätswende geht, ist die optimale Verknüpfung mit den anderen komplementären Angeboten – und hier zuallererst dem öffentlichen Linienverkehr – von größter Bedeutung.
  
Gemeinsame Planungen bieten dabei den Vorteil der besseren Abstimmung des Bedarfsverkehrs auf die Fahrzeiten des Linienverkehr und können durch eine gemeinsame Beauskunftung und die tarifliche Integration das Angebot wesentlich attraktivieren und zur stärkeren Nutzung beitragen.
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Die wichtigsten Aspekte von Integration sind:
  
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Bestimmungen, wie der Bedarfsverkehr mit dem Linienverkehr abgestimmt werden muss und unterschiedliche Arten dies umzusetzen.  
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* integrierte Beauskunftung
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* integrierte Buchung und Bezahlung
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* tarifliche Integration
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* integrierte Planung
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|ueberblick=Einen entscheidenden Beitrag zur Emissionsreduktion leisten Bedarfsverkehre dort, wo sie als Zubringer zum höherrangigen Linienverkehr funktionieren und eine Verlagerung längerer Wege auf nachhaltigere Mobilitätsformen durch sie ermöglicht wird.
  
[Konkurrenzierungsregeln]
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Bedarfsverkehr soll keine Konkurrenz zum bestehenden öffentlichen Verkehr sein, sondern diesen optimal ergänzen. Um sicherzustellen, dass es nicht zu einer Konkurrenzierung kommt, enthalten die meisten Förderrichtlinien der Bundesländer diesbezügliche Auflagen. Es darf nur dann eine Fahrt mit dem Bedarfsverkehr angeboten werden, wenn zur gleichen Zeit keine zumutbare öffentliche Verbindung zur Verfügung steht. Die Kriterien der Zumutbarkeit bzw. der maximalen zeitlichen Abweichung werden dabei in den Bundesländern unterschiedlich streng ausgelegt. Wird Software zur {{semorg-themen-verweis|disposition}} verwendet, kann automatisiert überprüft werden, ob eine öffentliche Alternative verfügbar ist und der Fahrgast gegebenenfalls darauf verwiesen werden.
 
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Version vom 21. November 2022, 20:08 Uhr

Integration:
Wie wird der Bedarfsverkehr optimal mit dem öffentlichen Verkehr und anderen alternativen Mobilitätsangeboten verknüpft?

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Bedarfsverkehr ist ein Baustein im Verbund der nachhaltigen Alternativen und schließt eine wichtige Lücke auf sogenannten Ersten/Letzten Meile. Besonders, wenn es um einen Beitrag zur Mobilitätswende geht, ist die optimale Verknüpfung mit den anderen komplementären Angeboten – und hier zuallererst dem öffentlichen Linienverkehr – von größter Bedeutung.

Die wichtigsten Aspekte von Integration sind:

  • integrierte Beauskunftung
  • integrierte Buchung und Bezahlung
  • tarifliche Integration
  • integrierte Planung

Einen entscheidenden Beitrag zur Emissionsreduktion leisten Bedarfsverkehre dort, wo sie als Zubringer zum höherrangigen Linienverkehr funktionieren und eine Verlagerung längerer Wege auf nachhaltigere Mobilitätsformen durch sie ermöglicht wird.

Bedarfsverkehr soll keine Konkurrenz zum bestehenden öffentlichen Verkehr sein, sondern diesen optimal ergänzen. Um sicherzustellen, dass es nicht zu einer Konkurrenzierung kommt, enthalten die meisten Förderrichtlinien der Bundesländer diesbezügliche Auflagen. Es darf nur dann eine Fahrt mit dem Bedarfsverkehr angeboten werden, wenn zur gleichen Zeit keine zumutbare öffentliche Verbindung zur Verfügung steht. Die Kriterien der Zumutbarkeit bzw. der maximalen zeitlichen Abweichung werden dabei in den Bundesländern unterschiedlich streng ausgelegt. Wird Software zur Disposition verwendet, kann automatisiert überprüft werden, ob eine öffentliche Alternative verfügbar ist und der Fahrgast gegebenenfalls darauf verwiesen werden.

Formen der Integration

Integrierte Beauskunftung

Mit der Verkehrsauskunft Österreich (VAO) steht in Österreich eine sehr fortschrittliche Lösung zur Verfügung, die quer über alle Verkehrsmittel Auskunft geben kann. Sie wird beispielsweise auch in den Auskunfts-Apps der einzelnen Verbünde im Hintergrund genutzt. Auch Bedarfsverkehre jeder Bedienungsform können dort beauskunftet werden. Prinzipiell ist es wünschenswert, wenn alle öffentlich zugänglichen Bedarfsverkehre auch in der VAO enthalten sind.

Die Verantwortung dafür, die für eine Beauskunftung erforderlichen Daten in die VAO einzupflegen, liegt bei den einzelnen Verkehrsverbünden. Auf bedarfsverkehr.at finden Sie eine Übersicht über den Stand der Integration von Bedarfsverkehren in die VAO.

Alle Auskunfts-Apps, die die Verkehrsauskunft Österreich nutzen, also beispielsweise auch die „anachb“-App des VOR finden auch Verbindungen mit dem Bedarfsverkehr der Mobilregion Mödling.

Integrierte Buchung und Bezahlung

Ein nächster wichtiger Schritt, um die Nutzung von Bedarfsverkehr in Kombination mit dem öffentlichen Verkehr zu vereinfachen, besteht darin, die Buchung und Bezahlung eines gemeinsamen Tickets über die gleiche Plattform zu ermöglichen. Es entstehen bereits die ersten Mobility as a Service (MaaS)-Plattformen, die für die Nutzer*innen einen universalen Zugang zu allen Mobilitätsalternativen eröffnen sollen.

Damit die Einbindung in solche Plattformen in Zukunft möglich wird, muss die eingesetzte Software zur Disposition die entsprechenden Schnittstellen bereitstellen. Die dafür nötigen Schnittstellen-Standards müssen allerdings erst entwickelt werden.

regioMOBIL ist das erste Angebot, bei dem über die Web-App nicht nur der Bedarfsverkehr, sondern auch gleich eine Verbundfahrkarte für Bahn oder Bus mitgekauft werden kann. In den Zügen der Graz-Köflach-Bahn ist es auch möglich, bei den Zugbegleiter*innen ein gemeinsames Ticket für den Zug und regioMOBIL zu erwerben.

Tarifliche Integration

Unter tariflicher Integration wird die Abstimmung der Ticketpreise mit den Preisen des Linienverkehrs verstanden. Dies kann von vollständiger Integration und Anerkennung der Verbundtickets bis zu einer tariflichen Integration + Komfortzuschlag reichen.

Siehe auch: Tarifgestaltung

VOR Flex fährt ohne Komfortzuschlag zum Verbundtarif. Mit einer Zeitkarte des Verbunds oder dem Klimaticket kann das Angebot ohne zusätzliche Kosten genutzt werden.

Integrierte Planung

Bisher werden Bedarfsverkehre üblicherweise als Ergänzung eines bestehenden Linienverkehrsangebots geplant und bauen auf diesem auf. Die jüngsten Entwicklungen in Niederösterreich oder dem Burgenland gehen in Richtung einer integrierten Planung. Bedarfsverkehr wird dabei als Teil des öffentlichen Verkehrs verstanden und teilweise auch gemeinsam mit dem regionalen Linienverkehr ausgeschrieben. Linien- und Bedarfsverkehr werden optimal aufeinander abgestimmt und stellen gemeinsam die Grundversorgung mit Mobilität sicher.

Integrierte Ausschreibung Mostviertel West
In der Region Mostviertel West wurde vom Verkehrsverbudn Ost-Region (VOR) zum ersten Mal ein Ausschreibungsprozess mit einer integrierten Angebotsplanung für Linien- und Bedarfsverkehr durchgeführt.
Burgenland mobil
Bedarfsverkehr soll im Burgenland in Kombination mit einem leistungsfähigen Linienverkehr auf Hauptlinien einen flächendeckenden Stundentakt ermöglichen.

Mobilitätsknoten

Eine umfangreiche Planung umfasst im Idealfall auch Mobilitätsknotenpunkte, die nicht nur den öffentlichen Verkehr, sondern auch andere Mobilitätsformen, wie Fahrräder oder Sharing-Systeme, berücksichtigen.