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FöRDERUNG
Mikro-ÖV-Förderung Land Oberösterreich
Beschreibung

Das Land Oberösterreich hat 2020 einen Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre veröffentlicht.

Die Förderhöhe beträgt 33,3% des Abgangs, der förderbare Abgang ist mit € 20,- brutto je Fahrgast limitiert. Neue Angebote werden im ersten Jahr zu 66,6% gefördert. Einmalig können auch Planungs- und Konzeptkosten mit 40 % bis maximal 6.000,- Euro gefördert werden. Es gibt einen Bonus von je 10% der Fördersumme für einen erhöhten Besetzungsgrad von mindestens 1,5 Personen je Fahrt und wenn mehr als 50% der gefahrenen Kilometer mit Elektrofahrzeugen zurückgelegt werden.

Voraussetzungen
  • kein Parallelangebot zum öffentlichen Linienverkehr
  • für alle Personengruppen zugänglich
  • Besetzungsgrad mindestens 1,2 Personen/Fahrt
  • nicht unter Tarifniveau des Verkehrsverbunds
  • Klimaticket muss anerkannt und tariflich berücksichtigt werden
Konkurrenzierungsregeln

30 min vor und 30 min nach einer ÖV-Relation sind keine parallel verkehrenden Mikro ÖV Fahrten zulässig

Förderhöhe

33,3% des Abgangs (66,6% im 1. Jahr), gedeckelt

Bundesländer