Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von bedarfsverkehr.at. Durch die Nutzung von bedarfsverkehr.at erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen
Aus bedarfsverkehr.at
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Textersetzung - „Handbuch:Land “ durch „Verwaltung:Land “)
K (Textersetzung - „Handbuch:Systemanbieter“ durch „Handbuch:Beauftragung eines Systemanbieters“)
 
Zeile 8: Zeile 8:
 
|foerderhoehe=30-40% der effektiven Betriebskosten
 
|foerderhoehe=30-40% der effektiven Betriebskosten
 
|bundesland=Verwaltung:Land Niederösterreich
 
|bundesland=Verwaltung:Land Niederösterreich
|modell=Handbuch:Systemanbieter; Handbuch:VOR Flex
+
|modell=Handbuch:Beauftragung eines Systemanbieters; Handbuch:VOR Flex
 
}}
 
}}

Aktuelle Version vom 12. Dezember 2022, 13:47 Uhr

FöRDERUNG
Förderung des Landes Niederösterreich für Anrufsammeltaxis
Beschreibung

Im Rahmen der Förderschiene NÖ Anrufsammeltaxi AST wird der Betrieb von Anrufsammeltaxis durch Taxi- oder Mietwagenunternehmen auf Bestellung einer oder mehrerer Gemeinden unterstützt. Die effektiven Betriebskosten werden (abhängig von der Finanzkraftquote der Gemeinden) mit 30-40% gefördert.

Voraussetzungen
  • förderbar sind ausschließlich neue Systeme
  • in die landesweite Dispositionszentrale einzugliedern
  • keine Konkurrenzierung des bestehenden öffentlichen Verkehrs
  • in den Verkehrsverbund zu integrieren (u.a. Verbundtarif, Fahrplanauskunft, VOR-Beförderungsbedingungen)
Förderhöhe

30-40% der effektiven Betriebskosten

Bundesländer