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Organisationsmodell:
Wer fährt?

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Vereinfacht lassen sich fünf mögliche Konstellationen für den Betrieb von Bedarfsverkehren unterscheiden. Nicht alle Modelle sind in allen Bundesländern gleich relevant. In manchen Bundesländern sind auch Zwischen- oder Sonderformen von Bedarfsverkehr üblich. Die Details dazu finden sie im bundesländerspezifischen Teil der Handbuchs auf der Seite Modelle.

Grund­versorgung

Die Mobilitätschancen von Menschen, die nicht die Möglichkeit haben, ein eigenes Fahrzeug zu nutzen, sollen verbessert werden.

Mobilitätswende

Es soll eine attraktive Alternative zum Pkw geschaffen werden, um zum Erreichen der Klimaziele beizutragen.

Tourismus

Ein Angebot für Tourist*innen soll zur Verfügung gestellt werden.

Modelle der Verkehrsverbünde

Manche Verkehrsverbünde bieten für Gemeinden und Regionen eigene Modelle an, bei denen der jeweilige Verbund wesentliche Aufgaben (z.B. Konzeption, Ausschreibung, Unterstützung beim Marketing) übernimmt oder sogar selbst als Auftraggeber auftritt.

Beauftragung eines Systemanbieters

Ein Systemanbieter wird von mehreren Gemeinden mit einem Gesamtpaket beauftragt, das auch eine Dispositionslösung, eine Telefonzentrale und Marketingmaßnahmen enthalten kann. Die Fahrten werden meist von Subauftragnehmern durchgeführt.

'Beauftragung eines Transportunternehmens

Ein Taxi- oder Verkehrsunternehmen wird mit der Durchführung der Fahrten beauftragt. Das ist aktuell die häufigste Form.

Freiwilligensystem

Die Fahrten werden durch ehrenamtliche Fahrer*innen durchgeführt. Ein Fahrzeug muss angeschafft und erhalten werden, die Freiwilligen müssen koordiniert werden.

kommunaler Eigenbetrieb Die Gemeinde macht alles selbst, beschafft ein Fahrzeug und stellt Fahrer*innen an. Sie benötigt dafür eine Taxikonzession.