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Organisationsmodell:
Wer fährt?

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Vereinfacht lassen sich fünf mögliche Konstellationen für den Betrieb von Bedarfsverkehren unterscheiden:

Modelle der Verkehrsverbünde
Manche Verkehrsverbünde bieten für Gemeinden und Regionen eigene Modelle an, bei denen der jeweilige Verbund wesentliche Aufgaben (z.B. Konzeption, Ausschreibung, Unterstützung beim Marketing) übernimmt oder sogar selbst als Auftraggeber auftritt.
Beauftragung eines Systemanbieters
Ein Systemanbieter wird von mehreren Gemeinden mit einem Gesamtpaket beauftragt, das auch eine Dispositionslösung, eine Telefonzentrale und Marketingmaßnahmen enthalten kann. Die Fahrten werden meist von Subauftragnehmern durchgeführt.
Beauftragung eines Transportunternehmens
Ein Taxi- oder Verkehrsunternehmen wird mit der Durchführung der Fahrten beauftragt. Das ist aktuell die häufigste Form.
Freiwilligensystem
Die Fahrten werden durch ehrenamtliche Fahrer*innen durchgeführt. Ein Fahrzeug muss angeschafft und erhalten werden, die Freiwilligen müssen koordiniert werden.
kommunaler Eigenbetrieb
Die Gemeinde macht alles selbst, beschafft ein Fahrzeug und stellt Fahrer*innen an. Sie benötigt dafür eine Taxikonzession.
Nicht alle Modelle sind in allen Bundesländern gleich relevant. In manchen Bundesländern sind auch Zwischen- oder Sonderformen von Bedarfsverkehr üblich. Die Details dazu finden sie im bundesländerspezifischen Teil der Handbuchs auf der Seite Modelle.