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|kapitel=Verwaltung:Organisation und Betrieb
 
|kapitel=Verwaltung:Organisation und Betrieb
 
|position=4
 
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|material-ok=* eindeutig rechtlich problematisch: Betrieb mit Freiwilligen
 
|material-erhebung=erfahrung-freiwillige
 
|material=* Brandl: Seite 127
 
 
* Hubert:
 
*vereinsbasierte Systeme haben das Risiko, dass sich irgendwann niemand mehr darum kümmert
 
** tragende Personen müssen wissen, auf was sie sich einlassen
 
** auch die Erreichung des Besetzungsgrades ist bei diesen Systemen schwieriger
 
 
* Barbara Bilderl:
 
* immer fahrplangebundene Systeme, damit keine Konkurrenz zum ÖV (Anbindung daran)
 
* in den letzten Jahren Wunsch Richtung Flexibilität und Digitalisierung (über App buchen ohne Fahrplan)
 
** Systeme werden sehr gut angenommen
 
** vor 2 Jahren wurde Software ausgeschrieben (EU weit) und jetzt gibt es einen Software-Partner
 
** Systeme müssen neu ausgeschrieben werden wenn Umstieg auf fahrplanungebunden (flexibel), einige Gemeinden wollen das, andere wollen AST beibehalten (Werksverkehr, Rufbus)
 
** wie die Gemeinden ausschreiben wollen, steht frei (VOR will da nichts vorgeben)
 
Sammelstellen:
 
* rechtliche Voraussetzung für ÖV
 
* macht es leichter für Software
 
* können beliebig in der Region implementiert werden, freie Wahl auch bei der Ausstattung
 
 
Sandra Wels-Hiller:
 
Land NÖ stellt Call-Center und Software zur Verfügung
 
Organisationsmodelle in NÖ für BV:
 
 
    AST
 
    Gemeindebusse
 
 
    AST flexibel und bedarfsorientiert ohne Fahrplan, da geht die Entwicklung hin, macht mehr Sinn
 
 
    Anwendungsfälle präsentieren:
 
        Rückfrage: Organisationsmodell mit freiwilligen Fahrer*innen
 
        Sieht es auch so mit Bedarfsverkehr ein Angebot zu schaffen, dass mit dem MIV konkurrieren kann
 
        Sie differenzieren nicht, beides liegt zusammen, was das Grundangebot oder die Beispiele können, deckt beides ab
 
        Qualität: muss in der Bestellzeit verfügbar sein (das gilt für beide Fälle, kleines AST, Gemeindebus, integriertes Angebot)
 
 
haben Postbusshuttle Angebot angenommen und dann wünschen sich die Gemeinden noch ein AST, wenn der VOR das AST plant ist es ein VORflex, der Gemeindebus ist oft der Bus, den die Gemeinde hat und mit dem sie machen kann, was sie will)
 
 
Regina Rausch: in NÖ: haben sich gemeldet bei WKO, wenn Gemeinde sich Gemeidnebus gewünscht hat, dann hat die WKO geschaut, ob ein lokales Taxiunternehmen, die Leistung für einen ähnlichen Betrag erbringen kann
 
 
 
'''rechtliche Grundlagen'''
 
* [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000098 Kraftfahrliniengesetz] (KflG)
 
** §38 Abs 3 Lit 1: „Rufbusse [sind] innerstaatliche Kraftfahrlinienverkehre, die
 
*** a) entweder ohne Anmeldung nicht verkehren und nur bei Vorliegen von Anmeldungen über Telefon oder in anderer festgesetzter Art von den erforderlichen Haltestellen ausgehend, die gewünschten Verbindungen innerhalb eines konzessionierten Streckensystems herstellen, oder
 
*** b)  ohne Anmeldung fahrplanmäßig nur auf einer bestimmten Grundstrecke des Streckensystems verkehren, bei Vorliegen von Anmeldungen aber von der Grundstrecke abweichen, die erforderliche Haltestelle (Bedarfshaltestelle) bedienen, und danach wieder auf die Grundstrecke zurückkehren und zur Endhaltestelle weiterfahren;
 
** §38 Abs 3 LIt 2: „Anrufsammeltaxis [sind] Taxiverkehre, die Fahrgäste nach telefonischer Vorbestellung mit eigens als Anrufsammeltaxi gekennzeichneten Taxis zu festen Abfahrtszeiten von besonders bezeichneten Abfahrtsstellen gegen einen fixen Fahrpreis zu einem gewünschten Fahrziel innerhalb eines vorgegebenen abgegrenzten Betriebsgebietes befördern.“
 
* [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007795 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz] (GelverkG): Anrufsammeltaxi, Taxi
 
* Gewerberecht
 
 
'''Systematik SCHIG'''
 
 
Art der Personenbeförderung
 
*1. Kraftfahrlinienverkehr
 
** Klassischer Linienbetrieb (Haltestelle zu Haltestelle)
 
** Rufbussystem (Verkehrs teils oder gänzlich von Anmeldungen abhängig)
 
*2. andere Form der gewerbsmäßigen Personenbeförderung
 
** Taxibasierende Lösung
 
** Anrufsammeltaxi
 
** Mietwagen-Einsatz
 
*3. Andere Form der nicht gewerbsmäßigen Personenbeförderung
 
** Mit dem Einsatz von Mietwägen, Taxis oder Anrufsammeltaxis vergleichbare Lösung (+Beschreibung)
 
** Andere Form des Personentransportes (+Beschreibung)
 
 
Betreiberkonstellation
 
* eigener Betrieb der Gemeinde (+Beschreibung)
 
* Verein (+Beschreibung)
 
* Unternehmen
 
**  Unternehmen im Eigentum einer Gebietskörperschaft
 
**  Beauftragtes „privates“ Unternehmen
 
* andere Form der Betreiberkonstellation
 
 
 
<table class="table table-bordered table-sm mt-4">
 
<tr>
 
<th></th>
 
<th>Verkehrsdienstleistung</th>
 
<th>automatisierte Disposition</th>
 
<th>Administration</th>
 
</tr><tr>
 
<td>'''kommunaler Eigenbetrieb'''</td>
 
<td>Angestellte der Gemeinde</td>
 
<td>(Gemeinde)</td>
 
<td>Gemeinde</td>
 
</tr><tr>
 
<td>'''Freiwilligensystem'''</td>
 
<td>Freiwillige</td>
 
<td>-</td>
 
<td>Gemeinde/Verein</td>
 
</tr><tr>
 
<td>'''Leistungsbestellung'''</td>
 
<td>Taxi- oder Verkehrsunternehmen</td>
 
<td>(Gemeinde)</td>
 
<td>Gemeinde</td>
 
</tr><tr>
 
<td>'''Systemanbieter'''</td>
 
<td>Subauftragnehmer des Systemanbieters</td>
 
<td>wird vom Systemanbieter gestellt</td>
 
<td>größtenteils Systemanbieter</td>
 
</tr></table>
 
 
|frage=Wer fährt?
 
|frage=Wer fährt?
|alternative-fragen=* Wer übernimmt welche Arbeit?
 
 
|einleitung=Vereinfacht lassen sich fünf mögliche Konstellationen für den Betrieb von Bedarfsverkehren unterscheiden:
 
|einleitung=Vereinfacht lassen sich fünf mögliche Konstellationen für den Betrieb von Bedarfsverkehren unterscheiden:
  

Version vom 14. Dezember 2022, 17:41 Uhr

Organisationsmodell:
Wer fährt?

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Vereinfacht lassen sich fünf mögliche Konstellationen für den Betrieb von Bedarfsverkehren unterscheiden:

Modelle der Verkehrsverbünde
Manche Verkehrsverbünde bieten für Gemeinden und Regionen eigene Modelle an, bei denen der jeweilige Verbund wesentliche Aufgaben (z.B. Konzeption, Ausschreibung, Unterstützung beim Marketing) übernimmt oder sogar selbst als Auftraggeber auftritt.
Beauftragung eines Systemanbieters
Ein Systemanbieter wird von mehreren Gemeinden mit einem Gesamtpaket beauftragt, das auch eine Dispositionslösung, eine Telefonzentrale und Marketingmaßnahmen enthalten kann. Die Fahrten werden meist von Subauftragnehmern durchgeführt.
Beauftragung eines Transportunternehmens
Ein Taxi- oder Verkehrsunternehmen wird mit der Durchführung der Fahrten beauftragt. Das ist aktuell die häufigste Form.
Freiwilligensystem
Die Fahrten werden durch ehrenamtliche Fahrer*innen durchgeführt. Ein Fahrzeug muss angeschafft und erhalten werden, die Freiwilligen müssen koordiniert werden.
kommunaler Eigenbetrieb
Die Gemeinde macht alles selbst, beschafft ein Fahrzeug und stellt Fahrer*innen an. Sie benötigt dafür eine Taxikonzession.
Die Unterscheidung der Organisationsmodelle ist auch die Grundlage für die im bundes­länder­spezifischen Teil des Handbuchs vorgestellten Modelle.