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Betriebskosten:
Was kostet Bedarfsverkehr?

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Bedarfsverkehr ist ein Angebot von sehr hoher Qualität und deshalb auch mit den entsprechenden Kosten verbunden. Als Teil des öffentlichen Verkehrs wird Bedarfsverkehr immer von Subventionen abhängig sein.

Eine Möglichkeit, die Kosten für die Gemeinde relativ gering zu halten, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung der Fahrten durch ehrenamtliche Fahrer*innen.

Die unterschiedlichen Modelle von Bedarfsverkehr bringen unterschiedliche Kostenstrukturen mit sich, die in der Beschreibung der Modelle detaillierter dargestellt werden.

Generell können folgende Kostenbestandteile unterschieden werden:

  • einmalige Initialkosten, z.B. Kosten für Planung und Konzeption, Fahrzeuganschaffung, Haltestellenbeschilderung, Einführungs-Marketing
  • laufende Fixkosten, z.B. Personalkosten, Versicherungen, Telefongebühren, laufendes Marketing
  • laufende variable Kosten, z.B. Strom- bzw. Treibstoffkosten

Welche Kosten entstehen?

Folgende Kosten fallen in jedem Fall an:

  • Kosten für Planung und Konzeption
  • Personalkosten für die Administration
  • Kosten für Marketing

Je nach gewähltem Organisationsmodell fallen zusätzlich an:

direkte Beauftragung Systemanbieter Freiwilligensystem kommunaler Eigenbetrieb

Kosten der direkten Beauftragung
ggf. Kosten für Disposition

Kosten des Gesamtpakets

Anschaffungskosten Fahrzeuge
Wartungskosten Fahrzeuge
Fahrzeugversicherung und Steuern
Treibstoffkosten
Telefongebühren

Versicherung Fahrer*innen
ggf. Kosten für Software

Personalkosten Fahrer*innen
ggf. Kosten für Disposition

Welche Finanzierungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

  • In den meisten Bundesländern stehen Förderungen für die Umsetzung von Bedarfsverkehren zur Verfügung.
  • Sponsoring
  • Fahrgeldeinnahmen (siehe auch Tarifgestaltung): bei bestehenden Projekten kann (bei sehr hoher Spannbreite) durch Fahrgeldeinnahmen durchschnittlich eine Kostendeckung von knapp 30% erzielt werden