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Version vom 8. Februar 2024, 12:43 Uhr

Barrierefreiheit:
Was sind die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung?

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Um ein Bedarfsverkehr-Angebot für alle Menschen zugänglich zu machen, sollten einige Dinge in der Angebotsgestaltung und -kommunikation berücksichtigt werden.
Im Austausch mit BIZEPS, einem Verein, der eine Beratungsstelle für behinderte Menschen und deren Angehörige in Wien betreibt, haben wir einige hilfreiche Informationen gesammelt, die bereitgestellt werden sollten.

Wie muss ein behindertengerechtes Angebot gestaltet sein?

Generell ist zu empfehlen, in der Angebotsplanung den Austausch mit betroffenen Menschen zu suchen und direkt nachzufragen, wie ein barrierefreies Bedarfsverkehrsystem gestaltet sein muss. Folgende Dinge sollten jedenfalls berücksichtigt werden, wenn ein Anspruch auf ein behindertengerechtes Angebot besteht:

  • rollstuhlgerechte Fahrzeuge
  • Information, wie ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug gebucht werden kann
  • barrierefreie Buchungsmöglichkeit für gehörlose Menschen (z.B. per SMS oder App)
  • Spezialregelung für Personen mit Mobilitätseinschränkung (z.B. Hausabholung)
  • Begleitpersonenregelung (z.B. gratis Mitfahrt für eine Begleitperson)
  • Ermäßigung in den Ticketkosten

Was muss in der Kommunikation des Angebotes beachtet werden?

Ist es sinnvoll, die Informationen zur Barrierefreiheit des Angebotes, klar ersichtlich auf den Kommunikationsplattformen des Systems zur Verfügung zu stellen. Folgende Informationen sollten jedenfalls ersichtlich sein:

  • Prozentanzahl rollstuhlgerechter Fahrzeuge
  • Gesamtanzahl rollstuhlgerechter Fahrzeuge
  • Ticketkosten für Menschen mit Behinderungen
  • Begleitpersonenregelung (Fährt eine Begleitperson gratis mit?)
  • Bedarfsbekanntgabe für rollstuhlgerechtes Fahrzeug (Wie funktioniert die Buchung?)
  • Hausabholung (Wie funktioniert die Abholung von Personen mit Mobilitätseinschränkung?)