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Version vom 4. November 2022, 12:27 Uhr von intern>Tobias
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Tarifgestaltung:
Wie viel soll die Fahrt mit dem Bedarfsverkehr kosten?

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Ticketpreise sind eine wichtige Einnahmequelle für Bedarfsverkehre. Sie können die Kosten aber nie decken und bestimmen stark, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.

Die Kostendeckung jener Bedarfsverkehre, für die Zahlen verfügbar sind, ist sehr unterschiedlich. Die Spanne liegt zwischen null und annähernd 100%, der Durchschnitt bei rund 28%. Jede Fahrt eines Bedarfverkehrs muss subventioniert werden. Für diejenigen, für die der Bedarfsverkehr die Mobilitätsgrundbedürfnisse absichert, darf der Preis keine Hürde sein. Um die Nutzer*innengruppe zu erweitern und möglichst viele Fahrten vom privaten PKW auf den öffentlichen Verkehr zu verlagern, muss der Fahrtpreis des Bedarfsverkehr mit dem Auto, dass direkt vor der Tür steht, konkurrieren können. Dessen Kosten sind größtenteils eher unsichtbar. Grundsätzlich gilt eine Entscheidung zu treffen, ob Tickets digital und/oder analog gekauft werden können. Im Idealfall gibt es beide Möglichkeit. In einigen Gemeinden wird der analoge Ticketverkauf über die Gemeindeverwaltung abgewickelt. Für den digitalen Ticketverkauf gibt es bereits Systeme, die Gemeinden bei dieser Angelegenheit unterstützen können (siehe [Systemanbieter]).

Textstruktur: Nutzer*innenpersepktive vor Gemeindeperspektive (erst, was der Preis für die Fahrgäste bedeutet), Referenz auf unsere Zahlen bei Kostendeckung (Tobias aus Erhebung)

Steht aufgrund sozialer Ziele ein möglichst günstiger Ticketpreis im Vordergrund?

Der Fahrtpreis wird unabhängig vom Tarif des Öffentlichen Verkehres festgelegt. Das kann selbstbestimmt in der Kalkulation der gewünschten Einnahmen geschehen.
Eine Fahrt mit dem Gmoabus kostet die Nutzer*innen nur € 1,50.

Soll der Tarif in den Verbund integriert sein?

Bedarfsverkehr wird als ein Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen. Die Ticketnutzung bei Umstieg zwischen Bearfsverkehr und Linienverkehr ist einfach und unkompliziert.

Soll ein Komfortzuschlag zum regulären Öffi-Ticket verlangt werden?

Die Fahrtpreise setzen sich zusammen aus dem ÖV-Tarif plus einem Komfortzuschlag, der für den Service des Bedarfverkehres hinzukommt. Dieser Komfortzuschlag kann frei gewählt werden. Bei Kombination mit Karten aus dem Öffentlichen Verkehr (Einzelfahrten bis zu Zeitkarten wie Klimaticket) wird dann nicht der gesamte Fahrtpreis bezahlt, sondern nur der Komfortzuschlag.
Wer eine gültige Öffi-Karte oder ein Klimaticket besitzt, zahlt bei der Benutzung des Postbus Shuttle nur einen Komfortzuschlag von € 1,- oder € 2,-.

Sollen Zeitkarten und das Klimaticket anerkannt werden?

Nutzer*innen von Zeitkarten können ihre Fahrtkosten besser kalkulieren, da keine weiteren Kosten hinzukommen. Außerdem werden Zeitkarten attraktiver, da sie mehr Angebote abdecken. Der Verkauf von längerfristigen Zeitkarten ermöglicht zudem eine zuverlässigere Budgetkalkulation. Eine solche Anerkennung fordert Absprachen über Finanzierungsaufteilungen mit dem Verbund.
Das Klimaticket wird im gMeinBus als Fahrkarte anerkannt.