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{{semorg-handbuch-thema
 
{{semorg-handbuch-thema
|kapitel=Handbuch:Angebotsgestaltung
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|kapitel=Verwaltung:Angebotsgestaltung
|position=13
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|position=11
|material=Regina Rausch: Zukunft BV: tarifliche Vereinfachung mit Flächentickets, immer gleicher Tarif, egal mit was man fährt
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|frage=Wie viel soll die Fahrt mit dem Bedarfsverkehr kosten?
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|einleitung=Fahrgeldeinnahmen sind ein wichtiger Teil der Finanzierung von Bedarfsverkehren, können in der Regel die Kosten aber bei weitem nicht decken. Sie haben starken Einfluss darauf, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.
  
Markus Frewein: der Besetzungsgrad steigt nicht aufgrund von Gruppenpreisen
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Damit Bedarfsverkehr noch stärker als Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen wird, empfiehlt sich in der Regel die {{semorg-themen-verweis|integration}} in den Tarif des Verkehrsverbunds. Bei Angeboten, bei denen die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht, kann gegebenenfalls auch ein noch günstigerer Tarif zur Anwendung kommen.
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|ueberblick=Für diejenigen, für die der Bedarfsverkehr die Mobilitätsgrundbedürfnisse absichert, darf der Preis keine Hürde sein. Um die Nutzer*innengruppe zu erweitern und möglichst viele Fahrten vom privaten PKW auf den öffentlichen Verkehr zu verlagern, muss der Fahrtpreis des Bedarfsverkehr mit dem Auto, dass direkt vor der Tür steht, konkurrieren können.
  
Die Anerkennung von Zeitkarten bedeutet Gleichberechtigung in der Versorgung mit Mobilitätsgrundbedürfnissen für Menschen, die darauf angewiesen sind.
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Zum Beitrag der Fahrgeldeinnahmen zur Finanzierung von Angeboten siehe auch {{semorg-themen-verweis|kosten}}.
 
 
Brandl/VCÖ Kostendeckungsgrad ÖV Gesamtkosten österreichweit bei 40%, Mikro-ÖV ländlicher Raum 15%
 
|frage=Wie viel soll die Fahrt mit dem Bedarfsverkehr kosten?
 
|einleitung=Ticketpreise sind eine wichtige Einnahmequelle für Bedarfsverkehre. Sie können die Kosten aber nie decken und bestimmen stark, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.
 
|ueberblick=Die Kostendeckung jener Bedarfsverkehre, für die Zahlen verfügbar sind, ist sehr unterschiedlich. Die Spanne liegt zwischen null und annähernd 100%, der Durchschnitt bei rund 28%. Jede Fahrt eines Bedarfverkehrs muss subventioniert werden. Für diejenigen, für die der Bedarfsverkehr die Mobilitätsgrundbedürfnisse absichert, darf der Preis keine Hürde sein. Um die Nutzer*innengruppe zu erweitern und möglichst viele Fahrten vom privaten PKW auf den öffentlichen Verkehr zu verlagern, muss der Fahrtpreis des Bedarfsverkehr mit dem Auto, dass direkt vor der Tür steht, konkurrieren können. Dessen Kosten sind größtenteils eher unsichtbar.
 
Grundsätzlich gilt eine Entscheidung zu treffen, ob Tickets digital und/oder analog gekauft werden können. Im Idealfall gibt es beide Möglichkeit.
 
In einigen Gemeinden wird der analoge Ticketverkauf über die Gemeindeverwaltung abgewickelt. Für den digitalen Ticketverkauf gibt es bereits Systeme, die Gemeinden bei dieser Angelegenheit unterstützen können (siehe [Systemanbieter]).
 
  
Textstruktur: Nutzer*innenpersepktive vor Gemeindeperspektive (erst, was der Preis für die Fahrgäste bedeutet), Referenz auf unsere Zahlen bei Kostendeckung (Tobias aus Erhebung)
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<!--Auf bedarfsverkehr.at findet sich eine {{bv|[[Auswertung zur Kostendeckung bei bestehenden Bedarfsverkehren]]}}.-->
 
|fragen={{semorg-handbuch-thema-frage
 
|fragen={{semorg-handbuch-thema-frage
 
|frage=Steht aufgrund sozialer Ziele ein möglichst günstiger Ticketpreis im Vordergrund?
 
|frage=Steht aufgrund sozialer Ziele ein möglichst günstiger Ticketpreis im Vordergrund?
|anreisser=Der Fahrtpreis wird unabhängig vom Tarif des Öffentlichen Verkehres festgelegt. Das kann selbstbestimmt in der Kalkulation der gewünschten Einnahmen geschehen.
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|beschreibung=Wenn die Sorge besteht, dass ein zu hoher Fahrpreis für die primäre Zielgruppe ein Hindernis darstellen könnte, kann der Fahrtpreis auch völlig unabhängig vom Tarif des öffentlichen Verkehrs festgelegt werden. Zu erwägen ist dabei, ob ein gestaffeltes Tarifsystem Sinn macht, wo nur unter festgelegten Voraussetzungen eine Ermäßigung gewährt wird.
 
|beispiel=Gmoabus Purbach
 
|beispiel=Gmoabus Purbach
 
|beispiel-beschreibung=Eine Fahrt mit dem Gmoabus kostet die Nutzer*innen nur € 1,50.
 
|beispiel-beschreibung=Eine Fahrt mit dem Gmoabus kostet die Nutzer*innen nur € 1,50.
 
}}{{semorg-handbuch-thema-frage
 
}}{{semorg-handbuch-thema-frage
|frage=Soll der Tarif in den Verbund integriert sein?
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|frage=Sollen Zeitkarten des Verkehrsverbunds und das Klimaticket anerkannt werden?
|beschreibung=Bedarfsverkehr wird als ein Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen. Die Ticketnutzung bei Umstieg zwischen Bearfsverkehr und Linienverkehr ist einfach und unkompliziert.
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|beschreibung=Insbesondere für Angebot mit ökologischer Zielsetzung, bei denen die Zubringerfunktion zum öffentlichen Verkehr für den Bedarfsverkehr eine ganz wichtige Rolle spielt, ist eine Anerkennung von Verbundfahrkarten von großer Bedeutung (siehe auch {{semorg-themen-verweis|integration}}).
}}{{semorg-handbuch-thema-frage
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|frage=Soll ein Komfortzuschlag zum regulären Öffi-Ticket verlangt werden?
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Die Anerkennung von Verbundfahrkarten kann auch einseitig durch die Betreiber*innen erfolgen. Soll der Einnahmenentgang zumindest teilweise durch den Verbund ersetzt werden, sind mit diesem Verhandlungen zu führen.
|anreisser=Die Fahrtpreise setzen sich zusammen aus dem ÖV-Tarif plus einem Komfortzuschlag, der für den Service des Bedarfverkehres hinzukommt. Dieser Komfortzuschlag kann frei gewählt werden. Bei Kombination mit Karten aus dem Öffentlichen Verkehr (Einzelfahrten bis zu Zeitkarten wie Klimaticket) wird dann nicht der gesamte Fahrtpreis bezahlt, sondern nur der Komfortzuschlag.
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Da der Bedarfsverkehr eine im Vergleich zum Linienverkehr höhere Qualität bietet und jede Fahrt zusätzliche Kosten verursacht, lässt sich ein '''Komfortzuschlag''' zum Verbundtarif gut argumentieren. Verfügen Nutzer*innen bereits über ein gültiges Verbundticket, ist dann nur der Komfortzuschlag zu entrichten.
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Um Bedarfsverkehr als Zubringer zu stärken, kann es sinnvoll sein, Fahrten zu/von ÖV-Haltestellen vergünstigt oder sogar kostenlos anzubieten.
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{{semorg-handbuch-beispiel-show
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|beispiel=VOR Flex Melk
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|beispiel-beschreibung=VOR Flex fährt ohne Komfortzuschlag zum Verbundtarif. Mit einer Zeitkarte des Verbunds oder dem Klimaticket kann das Angebot ohne zusätzliche Kosten genutzt werden.
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{{semorg-handbuch-beispiel-show
 
|beispiel=Postbus Shuttle Zukunftsraum Donau Gusen
 
|beispiel=Postbus Shuttle Zukunftsraum Donau Gusen
|beispiel-beschreibung=Wer eine gültige Öffi-Karte oder ein Klimaticket besitzt, zahlt bei der Benutzung des Postbus Shuttle nur einen Komfortzuschlag von € 1,- oder 2,-.
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|beispiel-beschreibung=Wer eine gültige Zeitkarte des Verkehrsverbunds oder ein Klimaticket besitzt, zahlt bei der Benutzung des Postbus Shuttle nur einen ermäßigten Tarif von € 1,- bis 3,-.
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|beispiel=gMeinBus Trofaiach
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|beispiel-beschreibung=Das Klimaticket wird im gMeinBus als Fahrkarte anerkannt.
 
}}{{semorg-handbuch-thema-frage
 
}}{{semorg-handbuch-thema-frage
|frage=Sollen Zeitkarten und das Klimaticket anerkannt werden?
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|frage=Sollen Monats- oder Jahreskarten ausgegeben werden?
|anreisser=Nutzer*innen von Zeitkarten können ihre Fahrtkosten besser kalkulieren, da keine weiteren Kosten hinzukommen. Außerdem werden Zeitkarten attraktiver, da sie mehr Angebote abdecken. Der Verkauf von längerfristigen Zeitkarten ermöglicht zudem eine zuverlässigere Budgetkalkulation. Eine solche Anerkennung fordert Absprachen über Finanzierungsaufteilungen mit dem Verbund.
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|beschreibung=Da jede Fahrt mit dem Bedarfsverkehr Kosten verursacht und eine Konkurrenzierung der aktiven Mobilität (zu Fuß gehen und Fahrrad fahren) vermieden werden soll, ist die Einführung von Zeitkarten gut abzuwägen. Zur Förderung der Zubringer-Funktion des Bedarfsverkehrs könnte es jedoch zum Beispiel eine Jahreskarte für Pendler*innen geben, die nur für Fahrten zum/vom Bahnhof genutzt werden kann.
|beispiel=GMeinBus Trofaiach
 
|beispiel-beschreibung=Das Klimaticket wird im gMeinBus als Fahrkarte anerkannt.
 
 
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Aktuelle Version vom 16. Dezember 2022, 07:51 Uhr

Tarifgestaltung:
Wie viel soll die Fahrt mit dem Bedarfsverkehr kosten?

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Fahrgeldeinnahmen sind ein wichtiger Teil der Finanzierung von Bedarfsverkehren, können in der Regel die Kosten aber bei weitem nicht decken. Sie haben starken Einfluss darauf, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.

Damit Bedarfsverkehr noch stärker als Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen wird, empfiehlt sich in der Regel die Integration in den Tarif des Verkehrsverbunds. Bei Angeboten, bei denen die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht, kann gegebenenfalls auch ein noch günstigerer Tarif zur Anwendung kommen.

Für diejenigen, für die der Bedarfsverkehr die Mobilitätsgrundbedürfnisse absichert, darf der Preis keine Hürde sein. Um die Nutzer*innengruppe zu erweitern und möglichst viele Fahrten vom privaten PKW auf den öffentlichen Verkehr zu verlagern, muss der Fahrtpreis des Bedarfsverkehr mit dem Auto, dass direkt vor der Tür steht, konkurrieren können.

Zum Beitrag der Fahrgeldeinnahmen zur Finanzierung von Angeboten siehe auch Betriebskosten.

Steht aufgrund sozialer Ziele ein möglichst günstiger Ticketpreis im Vordergrund?

Wenn die Sorge besteht, dass ein zu hoher Fahrpreis für die primäre Zielgruppe ein Hindernis darstellen könnte, kann der Fahrtpreis auch völlig unabhängig vom Tarif des öffentlichen Verkehrs festgelegt werden. Zu erwägen ist dabei, ob ein gestaffeltes Tarifsystem Sinn macht, wo nur unter festgelegten Voraussetzungen eine Ermäßigung gewährt wird.
Eine Fahrt mit dem Gmoabus kostet die Nutzer*innen nur € 1,50.

Sollen Zeitkarten des Verkehrsverbunds und das Klimaticket anerkannt werden?

Insbesondere für Angebot mit ökologischer Zielsetzung, bei denen die Zubringerfunktion zum öffentlichen Verkehr für den Bedarfsverkehr eine ganz wichtige Rolle spielt, ist eine Anerkennung von Verbundfahrkarten von großer Bedeutung (siehe auch Integration).

Die Anerkennung von Verbundfahrkarten kann auch einseitig durch die Betreiber*innen erfolgen. Soll der Einnahmenentgang zumindest teilweise durch den Verbund ersetzt werden, sind mit diesem Verhandlungen zu führen.

Da der Bedarfsverkehr eine im Vergleich zum Linienverkehr höhere Qualität bietet und jede Fahrt zusätzliche Kosten verursacht, lässt sich ein Komfortzuschlag zum Verbundtarif gut argumentieren. Verfügen Nutzer*innen bereits über ein gültiges Verbundticket, ist dann nur der Komfortzuschlag zu entrichten.

Um Bedarfsverkehr als Zubringer zu stärken, kann es sinnvoll sein, Fahrten zu/von ÖV-Haltestellen vergünstigt oder sogar kostenlos anzubieten.

VOR Flex fährt ohne Komfortzuschlag zum Verbundtarif. Mit einer Zeitkarte des Verbunds oder dem Klimaticket kann das Angebot ohne zusätzliche Kosten genutzt werden.
Wer eine gültige Zeitkarte des Verkehrsverbunds oder ein Klimaticket besitzt, zahlt bei der Benutzung des Postbus Shuttle nur einen ermäßigten Tarif von € 1,- bis € 3,-.
Das Klimaticket wird im gMeinBus als Fahrkarte anerkannt.

Sollen Monats- oder Jahreskarten ausgegeben werden?

Da jede Fahrt mit dem Bedarfsverkehr Kosten verursacht und eine Konkurrenzierung der aktiven Mobilität (zu Fuß gehen und Fahrrad fahren) vermieden werden soll, ist die Einführung von Zeitkarten gut abzuwägen. Zur Förderung der Zubringer-Funktion des Bedarfsverkehrs könnte es jedoch zum Beispiel eine Jahreskarte für Pendler*innen geben, die nur für Fahrten zum/vom Bahnhof genutzt werden kann.