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|frage=Wer fährt?
 
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|alternative-fragen=* Wer übernimmt welche Arbeit?
 
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|einleitung=Vereinfacht lassen sich vier mögliche Konstellationen für den Betrieb von Bedarfsverkehren unterscheiden:
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|einleitung=Vereinfacht lassen sich fünf mögliche Konstellationen für den Betrieb von Bedarfsverkehren unterscheiden:
  
 
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<div class="col-lg-8">Manche Verkehrsverbünde bieten für Gemeinden und Regionen eigene Modelle an, bei denen der Verbund wesentliche Aufgaben (z.B. Konzeption, Ausschreibung, Unterstützung beim Marketing) übernimmt oder sogar selbst als Auftraggeber auftritt.</div>
 
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<div class="col-lg-4">'''Beauftragung eines Systemanbieters'''</div>
 
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<div class="col-lg-8">Ein Systemanbieter wird von mehreren Gemeinden mit einem Gesamtpaket beauftragt, das auch eine Dispositionslösung, eine Telefonzentrale und Marketingmaßnahmen enthalten kann. Die Fahrten werden meist von Subauftragnehmern durchgeführt.</div>
 
<div class="col-lg-8">Ein Systemanbieter wird von mehreren Gemeinden mit einem Gesamtpaket beauftragt, das auch eine Dispositionslösung, eine Telefonzentrale und Marketingmaßnahmen enthalten kann. Die Fahrten werden meist von Subauftragnehmern durchgeführt.</div>
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<div class="col-lg-8">Ein Taxi- oder Verkehrsunternehmen wird mit der Durchführung der Fahrten beauftragt. Das ist aktuell die häufigste Form.</div>
 
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|ueberblick=Die Unterscheidung der Betreiberkonstellationen ist auch die Grundlage für die im bundes&shy;länder&shy;spezifischen Teil des Handbuchs vorgestellten [[Handbuch:Modelle|Modelle]].
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|ueberblick=Die Unterscheidung der Organisationsmodelle ist auch die Grundlage für die im bundes&shy;länder&shy;spezifischen Teil des Handbuchs vorgestellten [[Handbuch:Modelle|Modelle]].
|moeglichkeiten-header=Details zu den möglichen Betreiberkonstellationen
 
|moeglichkeiten={{semorg-handbuch-thema-option
 
|titel=Beauftragung eines Transportunternehmens
 
|beschreibung=Ein Taxi- oder Verkehrsunternehmen wird mit der Durchführung der Fahrten beauftragt. Je nach Umfang des Projekts ist in den meisten Fällen eine Ausschreibung nötig bzw. sinnvoll (siehe {{semorg-themen-verweis|ausschreibung}}).
 
 
 
Fahrzeuge und Fahrer*innen werden vom beauftragten Unternehmen gestellt. Die Bewerbung des Angebots übernimmt üblicherweise die Gemeinde.
 
 
 
Bei der Konzeption und Planung sollte die Unterstützung eines Planungsbüros in Anspruch genommen werden. <!-- Auf bedarfsverkehr.at findet sich eine {{bv|[[Liste von Planungsbüros]]}}. -->
 
|beispiel=KATI Krenglbach
 
|beispiel-beschreibung=Bei KATI Krenglbach werden die Fahrten von einem lokalen Taxiunternehmen durchgeführt.
 
}}{{semorg-handbuch-thema-option
 
|titel=Beauftragung eines Systemanbieters
 
|beschreibung=Ein Systemanbieter wird von mehreren Gemeinden mit einem Gesamtpaket beauftragt, das auch eine Dispositionslösung, eine Telefonzentrale und Marketingmaßnahmen enthalten kann. Die Fahrten werden meist von Subauftragnehmern durchgeführt.
 
 
 
Meist handelt es sich um regionale Systeme, damit die Overhead-Kosten auf mehrere Gemeinen aufgeteilt werden können. Das Konzept für den Bedarfsverkehr sollte mit Unterstützung eines Planungsbüros erarbeitet werden, es bildet die Grundlage der Leistungsbeschreibung in einer Ausschreibung.
 
 
 
Auf bedarfsverkehr.at findet sich eine {{bv|[[Systemanbieter für Bedarfsverkehr|Liste von Systemanbietern für Bedarfsverkehr]]}}.
 
|beispiel=GUSTmobil
 
|beispiel-beschreibung=Beim GUSTmobil stellt die Firma ISTmobil als Systemanbieter die Dispositionslösung und eine Telefonzentrale zur Verfügung und hat Verträge mit regionalen Taxiunternehmen, die die Fahrten durchführen.
 
}}{{semorg-handbuch-thema-option
 
|titel=Freiwilligensystem
 
|beschreibung=Freiwilligensysteme arbeiten mit freiwilligen Fahrer*innen. Träger*in kann die Gemeinde oder ein von der Gemeinde unterstützter Verein sein. Für die Nutzung ist aus gewerberechtlichen Gründen üblicherweise die Mitgliedschaft im Verein vorausgesetzt.
 
 
 
Für Bedarfsverkehre mit freiwilligen Fahrer*innen gibt es keine expliziten rechtlichen Regelungen bzw. auch teils von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche rechtliche Interpretationen durch die zuständigen Behörden. Es empfiehlt sich daher, sich von erfolgreich umgesetzten Projekten im gleichen Bundesland beraten zu lassen bzw. sich frühzeitig mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.
 
 
 
Als nicht-gewerbsmäßige Form der Personenbeförderung stehen Freiwilligensysteme potentiell in Konkurrenz zum gewerblichen Taxiverkehr. Sollte es ein Taxiunternehmen vor Ort geben, sollte unbedingt die Möglichkeit der Beauftragung geprüft bzw. vor einer Umsetzung das Einvernehmen gesucht werden.
 
 
 
Freiwilligensysteme eignen sich besonders dann, wenn die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht. Ihre Kapazitäten sind beschränkt. In der Regel ist daher auch nur ein Fahrzeug im Einsatz. Eine Dispositionslösung wird daher nicht benötigt, die Fahrten können direkt bei den Fahrer*innen gebucht werden.
 
 
 
Ein Zusatznutzen von Freiwilligensystem besteht in der Stärkung des lokalen Zusammenhalts.
 
|beispiel=ElektroMobil Eichgraben
 
|beispiel-beschreibung=Beim Elektromobil Eichgraben übernehmen freiwillige Fahrer*innen die Fahrtendienste. Sie fahren dafür selbst günstiger und dürfen die E-Fahrzeuge des Vereins als Carsharing-Fahrzeuge nutzen.
 
}}{{semorg-handbuch-thema-option
 
|titel=kommunaler Eigenbetrieb
 
|beschreibung=Die Gemeinde übernimmt (z.B. durch einen für diesen Zweck gegründeten Verein) selbst den Betrieb des Angebots. Sie ist für die Beschaffung Instandhaltung des Fahrzeugs verantwortlich und stellt selbst die Fahrer*innen an.
 
 
 
Die Durchführung durch die Gemeinde kann dann sinnvoll sein, wenn in der Region kein geeignetes Taxiunternehmen für eine Beauftragung zur Verfügung steht.
 
 
 
Da in der Regel eine Taxikonzession erforderlich ist und mit dieser Betreiberkonstellation ein vergleichsweise großer Aufwand für die Gemeinde verbunden ist, gibt es dafür bisher nur wenige Beispiele.
 
 
 
Alle Verantwortlichkeiten – von der Förderabwicklung, Buchhaltung, Schichteinteilung bis zur Anschaffung und Wartung der Fahrzeuge sowie der Öffentlichkeitsarbeit – liegen bei der Gemeinde bzw. dem Verein.
 
|beispiel=Gmoabus Purbach
 
|beispiel-beschreibung=In Purbach wurde ein Verein gegründet, der eine eigene Taxikonzession hat und darüber den Gmoabus betreibt.
 
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Version vom 14. Dezember 2022, 15:29 Uhr

Organisationsmodell:
Wer fährt?

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Vereinfacht lassen sich fünf mögliche Konstellationen für den Betrieb von Bedarfsverkehren unterscheiden:

Modelle der Verkehrsverbünde
Manche Verkehrsverbünde bieten für Gemeinden und Regionen eigene Modelle an, bei denen der Verbund wesentliche Aufgaben (z.B. Konzeption, Ausschreibung, Unterstützung beim Marketing) übernimmt oder sogar selbst als Auftraggeber auftritt.
Beauftragung eines Systemanbieters
Ein Systemanbieter wird von mehreren Gemeinden mit einem Gesamtpaket beauftragt, das auch eine Dispositionslösung, eine Telefonzentrale und Marketingmaßnahmen enthalten kann. Die Fahrten werden meist von Subauftragnehmern durchgeführt.
Beauftragung eines Transportunternehmens
Ein Taxi- oder Verkehrsunternehmen wird mit der Durchführung der Fahrten beauftragt. Das ist aktuell die häufigste Form.
Freiwilligensystem
Die Fahrten werden durch ehrenamtliche Fahrer*innen durchgeführt. Ein Fahrzeug muss angeschafft und erhalten werden, die Freiwilligen müssen koordiniert werden.
kommunaler Eigenbetrieb
Die Gemeinde macht alles selbst, beschafft ein Fahrzeug und stellt Fahrer*innen an. Sie benötigt dafür eine Taxikonzession.
Die Unterscheidung der Organisationsmodelle ist auch die Grundlage für die im bundes­länder­spezifischen Teil des Handbuchs vorgestellten Modelle.