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Version vom 8. Dezember 2022, 10:55 Uhr

Tarifgestaltung:
Wie viel soll die Fahrt mit dem Bedarfsverkehr kosten?

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Fahrgeldeinnahmen sind ein wichtiger Teil der Finanzierung von Bedarfsverkehren, können in der Regel die Kosten aber bei weitem nicht decken. Sie haben starken Einfluss darauf, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.

Damit Bedarfsverkehr noch stärker als Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen wird, empfiehlt sich in der Regel die Integration in den Tarif des Verkehrsverbunds. Bei Angeboten, bei denen die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht, kann gegebenenfalls auch ein noch günstigerer Tarif zur Anwendung kommen.

Für diejenigen, für die der Bedarfsverkehr die Mobilitätsgrundbedürfnisse absichert, darf der Preis keine Hürde sein. Um die Nutzer*innengruppe zu erweitern und möglichst viele Fahrten vom privaten PKW auf den öffentlichen Verkehr zu verlagern, muss der Fahrtpreis des Bedarfsverkehr mit dem Auto, dass direkt vor der Tür steht, konkurrieren können.

Zum Beitrag der Fahrgeldeinnahmen zur Finanzierung von Angeboten siehe auch Betriebskosten.

Auf bedarfsverkehr.at findet sich eine Auswertung zur Kostendeckung bei bestehenden Bedarfsverkehren.

Steht aufgrund sozialer Ziele ein möglichst günstiger Ticketpreis im Vordergrund?

Wenn die Sorge besteht, dass ein zu hoher Fahrpreis für die primäre Zielgruppe ein Hindernis darstellen könnte, kann der Fahrtpreis auch völlig unabhängig vom Tarif des öffentlichen Verkehrs festgelegt werden. Zu erwägen ist dabei, ob ein gestaffeltes Tarifsystem Sinn macht, wo nur unter festgelegten Voraussetzungen eine Ermäßigung gewährt wird.
Eine Fahrt mit dem Gmoabus kostet die Nutzer*innen nur € 1,50.

Sollen Zeitkarten des Verkehrsverbunds und das Klimaticket anerkannt werden?

Insbesondere für Angebot mit ökologischer Zielsetzung, bei denen die Zubringerfunktion zum öffentlichen Verkehr für den Bedarfsverkehr eine ganz wichtige Rolle spielt, ist eine Anerkennung von Verbundfahrkarten von großer Bedeutung (siehe auch Integration).

Die Anerkennung von Verbundfahrkarten kann auch einseitig durch die Betreiber*innen erfolgen. Soll der Einnahmenentgang zumindest teilweise durch den Verbund ersetzt werden, sind mit diesem Verhandlungen zu führen.

Da der Bedarfsverkehr eine im Vergleich zum Linienverkehr höhere Qualität bietet und jede Fahrt zusätzliche Kosten verursacht, lässt sich ein Komfortzuschlag zum Verbundtarif gut argumentieren. Verfügt ein Fahrgast bereits über ein gültiges Verbundticket, ist dann nur der Komfortzuschlag zu entrichten.

Um Bedarfsverkehr als Zubringer zu stärken, kann es sinnvoll sein, Fahrten zu/von ÖV-Haltestellen vergünstigt oder sogar kostenlos anzubieten.

VOR Flex fährt ohne Komfortzuschlag zum Verbundtarif. Mit einer Zeitkarte des Verbunds oder dem Klimaticket kann das Angebot ohne zusätzliche Kosten genutzt werden.
Wer eine gültige Zeitkarte des Verkehrsverbunds oder ein Klimaticket besitzt, zahlt bei der Benutzung des Postbus Shuttle nur einen ermäßigten Tarif von € 1,- bis € 3,-.
Das Klimaticket wird im gMeinBus als Fahrkarte anerkannt.

Sollen Monats- oder Jahreskarten ausgegeben werden?

Da jede Fahrt mit dem Bedarfsverkehr Kosten verursacht und eine Konkurrenzierung der aktiven Mobilität (zu Fuß gehen und Fahrrad fahren) vermieden werden soll, ist die Einführung von Zeitkarten gut abzuwägen. Zur Förderung der Zubringer-Funktion des Bedarfsverkehrs könnte es jedoch zum Beispiel eine Jahreskarte für Pendler*innen geben, die nur für Fahrten zum/vom Bahnhof genutzt werden kann.