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<td>'''direkte Beauftragung'''</td>
 
<td>'''direkte Beauftragung'''</td>
 
<td>Ein Taxi- oder Verkehrsunternehmen wird mit der Durchführung der Fahrten beauftragt. Das ist aktuell die häufigste Form.</td>
 
<td>Ein Taxi- oder Verkehrsunternehmen wird mit der Durchführung der Fahrten beauftragt. Das ist aktuell die häufigste Form.</td>
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<td>'''Systemanbieter'''</td>
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<td>Ein Systemanbieter wird von mehreren Gemeinden mit einem Gesamtpaket beauftragt, das auch eine Dispositionslösung, eine Telefonzentrale und Marketingmaßnahmen enthalten kann. Die Fahrten werden meist von Subauftragnehmern durchgeführt.</td>
 
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<td>'''Freiwilligensystem'''</td>
 
<td>'''Freiwilligensystem'''</td>
 
<td>Die Fahrten werden durch ehrenamtliche Fahrer*innen durchgeführt. Ein Fahrzeug muss angeschafft und erhalten werden, die Freiwilligen müssen koordiniert werden.</td>
 
<td>Die Fahrten werden durch ehrenamtliche Fahrer*innen durchgeführt. Ein Fahrzeug muss angeschafft und erhalten werden, die Freiwilligen müssen koordiniert werden.</td>
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<td>'''Systemanbieter'''</td>
 
<td>Ein Systemanbieter wird mit einem Gesamtpaket beauftragt, das auch eine Dispositionslösung, eine Telefonzentrale und Marketingmaßnahmen enthalten kann. Die Fahrten werden meist von Subauftragnehmern durchgeführt.</td>
 
 
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|anreisser=Ein Taxi- oder Verkehrsunternehmen wird mit der Durchführung der Fahrten beauftragt.
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|beschreibung=Fahrzeuge und Fahrer*innen werden vom beauftragten Unternehmen gestellt. Die Bewerbung des Angebot übernimmt üblicherweise die Gemeinde.
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|anreisser=Ein Systemanbieter (wie Postbus Shuttle oder ISTmobil) bietet für die Gemeinden einer Region ein umfassendes Pauschalangebot.
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|beschreibung=Die Leistung des Systemanbieters beinhaltet eine Dispositionslösung, der Bedarfsverkehr kann daher über eine App bestellt werden. Auch eine Telefonzentrale kann im Angebot enthalten sein. Oft übernimmt der Systemanbieter auch Teile der Öffentlichkeitsarbeit.
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|beispiel=GUSTmobil
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|beispiel-beschreibung=Beim GUSTmobil stellt die Firma ISTmobil als Systemanbieter die Dispositionslösung und eine Telefonzentrale zur Verfügung und hat Verträge mit regionalen Taxiunternehmen, die die Fahrten durchführen.
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|titel=Freiwilligensystem
|anreisser=Freiwilligensysteme arbeiten mit freiwilligen Fahrer*innen. Träger kann die Gemeinde oder ein von der Gemeinde unterstützter Verein sein. Für die Nutzung ist aus gewerberechtlichen Gründen üblicherweise die Mitgliedschaft im Verein vorausgesetzt. Verkehrsleistung, Disposition und Administration sind hier selbst zu organisieren. Ein als Freiwilligensystem organisierter Bedarfsverkehr stärkt den lokalen Zusammenhalt.
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|anreisser=Freiwilligensysteme arbeiten mit freiwilligen Fahrer*innen. Träger kann die Gemeinde oder ein von der Gemeinde unterstützter Verein sein. Für die Nutzung ist aus gewerberechtlichen Gründen üblicherweise die Mitgliedschaft im Verein vorausgesetzt.
|beschreibung='''Verkehrsleistung''' Die Fahrzeuge werden selbst angeschafft. Die Fahrer*innen sind Bürger*innen, die als freiwillige Fahrer*innen für den Bedarfsverkehr arbeiten. Es ist wichtig, dass sie für diese Arbeit Anerkennung erhalten und nicht zu oft im Jahr eingesetzt werden, sodass sich die ehrenamtliche Arbeit gut bewältigen lässt.
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|beschreibung=Für Bedarfsverkehre mit freiwilligen Fahrer*innen gibt es keine expliziten rechtlichen Regelungen bzw. auch teils von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche rechtliche Interpretationen durch die zuständigen Behörden. Es empfiehlt sich daher, sich von erfolgreich umgesetzten Projekten im gleichen Bundesland beraten zu lassen bzw. sich frühzeitig mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.  
  
'''Disposition'''
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Als nicht-gewerbsmäßige Form der Personenbeförderung stehen Freiwilligensysteme außerdem potentiell in Konkurrenz zum gewerblichen Taxiverkehr. Sollte es ein Taxiunternehmen vor Ort geben, sollte unbedingt die Möglichkeit der Beauftragung geprüft bzw. das Einvernehmen gesucht werden.
Die Fahrten können direkt bei den Fahrer*innen gebucht werden. Die Nachfrage kann nicht sehr hoch sein. Eine Bündelung verschiedener Fahrtwünsche in einem Zeitraum ist schwerer zu koordinieren.
 
  
'''Administration'''
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Freiwilligensysteme eignen sich besonders dann, wenn die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht. Ihre Kapazitäten sind beschränkt. In der Regel ist daher auch nur ein Fahrzeug im Einsatz. Eine Dispositionslösung wird daher nicht benötigt, die Fahrten können direkt bei den Fahrer*innen gebucht werden.
Alle Verantwortlichkeiten (Förderabwicklung, Buchhaltung, Schichteinteilung, Wartung der Fahrzeuge, Öffentlichkeitsarbeit etc.) liegen bei der Gemeinde bzw. dem Verein.
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Ein Zusatznutzen von als Freiwilligensystem organisierten Bedarfsverkehren besteht darin, dass dadurch der lokale Zusammenhalt gestärkt werden kann.
 
|beispiel=ElektroMobil Eichgraben
 
|beispiel=ElektroMobil Eichgraben
 
|beispiel-beschreibung=Beim Elektromobil Eichgraben übernehmen freiwillige Fahrer*innen die Fahrtendienste. Sie fahren dafür selbst günstiger und dürfen die E-Fahrzeuge des Vereins als Carsharing-Fahrzeuge nutzen.
 
|beispiel-beschreibung=Beim Elektromobil Eichgraben übernehmen freiwillige Fahrer*innen die Fahrtendienste. Sie fahren dafür selbst günstiger und dürfen die E-Fahrzeuge des Vereins als Carsharing-Fahrzeuge nutzen.
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|titel=kommunaler Eigenbetrieb
 
|titel=kommunaler Eigenbetrieb
 
|anreisser=Die Gemeinde übernimmt (z.B. durch einen für diesen Zweck gegründeten Verein) selbst den Betrieb des Angebots. Sie ist für die Beschaffung Instandhaltung des Fahrzeugs verantwortlich und stellt selbst die Fahrer*innen an.
 
|anreisser=Die Gemeinde übernimmt (z.B. durch einen für diesen Zweck gegründeten Verein) selbst den Betrieb des Angebots. Sie ist für die Beschaffung Instandhaltung des Fahrzeugs verantwortlich und stellt selbst die Fahrer*innen an.
|beschreibung='''Verkehrsleistung'''
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|beschreibung=Die Durchführung durch die Gemeinde kann dann sinnvoll sein, wenn in der Region kein geeignetes Taxiunternehmen für eine Beauftragung zur Verfügung steht.
Fahrer*innen und Fahrzeuge sind von der Gemeinde. Die Fahrer*innen sind bei der Gemeinde angestellt.  
 
  
'''Disposition'''
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Da in der Regel eine Taxikonzession erforderlich sein wird und mit dieser Betreiberkonstellation ein vergleichsweise großer Aufwand für die Gemeinde verbunden ist, gibt es dafür bisher nur wenige Beispiele.
Die Koordination der Fahrten erfolgt über eine Stelle in der Gemeinde. Die Anschaffung einer Software oder Nutzung einer Telefonzentrale ist meistens nicht leistbar.  
 
  
'''Administration'''
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Alle Verantwortlichkeiten – von der Förderabwicklung, Buchhaltung, Schichteinteilung bis zur Anschaffung und Wartung der Fahrzeuge sowie der Öffentlichkeitsarbeit liegen bei der Gemeinde bzw. dem Verein.
Alle Verantwortlichkeiten (Förderabwicklung, Buchhaltung, Schichteinteilung, Wartung der Fahrzeuge, Öffentlichkeitsarbeit etc.) liegen bei der Gemeinde bzw. dem Verein.
 
 
|beispiel=Gmoabus Purbach
 
|beispiel=Gmoabus Purbach
 
|beispiel-beschreibung=In Purbach wurde ein Verein gegründet, der eine eigene Taxikonzession hat und darüber den Gmoabus betreibt.
 
|beispiel-beschreibung=In Purbach wurde ein Verein gegründet, der eine eigene Taxikonzession hat und darüber den Gmoabus betreibt.
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|titel=Leistungsbestellung
 
|anreisser=Ein Verkehrs- oder Taxiunternehmen wird mit der Erbringung der Verkehrsdienstleistung beauftragt.
 
|beschreibung='''Verkehrsleistung'''
 
Fahrzeuge und Fahrer*innen werden von einem Verkehrsdienstleister, zum Beispiel einem Taxiunternehmen gestellt.
 
 
'''Disposition'''
 
Software und Telefonzentrale zur Organisation der Fahrten werden vom Verkehrsdienstleister gestellt.
 
 
'''Administration'''
 
Ein Großteil der Administration ist durch den Verkehrsdienstleister abgedeckt. Die Gemeinde bleibt verantwortlich für Förderung, Öffentlichkeitsarbeit (und?)
 
|beispiel=KATI Krenglbach
 
|beispiel-beschreibung=Bei KATI Krenglbach wurde ein lokales Taxiunternehmen mit der Durchführung der Fahrten beauftragt.
 
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|titel=Systemanbieter
 
|anreisser=Ein Systemanbieter (wie Postbus Shuttle oder ISTmobil) bietet für die Gemeinden einer Region ein umfassendes Pauschalangebot.
 
|beschreibung='''Verkehrsleistung'''
 
Die Systemanbieter vergeben Aufträge an Verkehrsunternehmen entsprechend der Verträge mit den Gemeinden. Die Gemeinde hat hier keinerlei Eigenaufwand.
 
 
'''Disposition'''
 
Die Systemanbieter stellen eine Software und eine Telefonzentrale für ihre Angebote bereit.
 
 
'''Administration'''
 
Die Gemeinde muss sich um die Beauftragung des Systemanbieters kümmern.
 
(Förderanträge?)
 
(Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit Systemanbietern?)
 
|beispiel=GUSTmobil
 
|beispiel-beschreibung=Beim GUSTmobil stellt die Firma ISTmobil als Systemanbieter die Dispositionslösung und eine Telefonzentrale zur Verfügung und hat Verträge mit regionalen Taxiunternehmen, die die Fahrten durchführen.
 
 
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Version vom 14. November 2022, 09:16 Uhr

Organisationsmodell:
Wer fährt?

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Die gewählte Betreiberkonstellation beeinflusst den Arbeitsaufwand aber auch die Höhe der Kosten für die Gemeinden. Vereinfacht lassen sich vier mögliche Konstellationen unterscheiden:

direkte Beauftragung Ein Taxi- oder Verkehrsunternehmen wird mit der Durchführung der Fahrten beauftragt. Das ist aktuell die häufigste Form.
Systemanbieter Ein Systemanbieter wird von mehreren Gemeinden mit einem Gesamtpaket beauftragt, das auch eine Dispositionslösung, eine Telefonzentrale und Marketingmaßnahmen enthalten kann. Die Fahrten werden meist von Subauftragnehmern durchgeführt.
Freiwilligensystem Die Fahrten werden durch ehrenamtliche Fahrer*innen durchgeführt. Ein Fahrzeug muss angeschafft und erhalten werden, die Freiwilligen müssen koordiniert werden.
kommunaler Eigenbetrieb Die Gemeinde macht alles selbst, beschafft ein Fahrzeug und stellt Fahrer*innen an. Sie benötigt dafür eine Taxikonzession.

Möglichkeiten

Leistungsbestellung

Ein Taxi- oder Verkehrsunternehmen wird mit der Durchführung der Fahrten beauftragt.

Fahrzeuge und Fahrer*innen werden vom beauftragten Unternehmen gestellt. Die Bewerbung des Angebot übernimmt üblicherweise die Gemeinde.

Bei KATI Krenglbach werden die Fahrten von einem lokalen Taxiunternehmen durchgeführt.

Systemanbieter

Ein Systemanbieter (wie Postbus Shuttle oder ISTmobil) bietet für die Gemeinden einer Region ein umfassendes Pauschalangebot.

Die Leistung des Systemanbieters beinhaltet eine Dispositionslösung, der Bedarfsverkehr kann daher über eine App bestellt werden. Auch eine Telefonzentrale kann im Angebot enthalten sein. Oft übernimmt der Systemanbieter auch Teile der Öffentlichkeitsarbeit.

Beim GUSTmobil stellt die Firma ISTmobil als Systemanbieter die Dispositionslösung und eine Telefonzentrale zur Verfügung und hat Verträge mit regionalen Taxiunternehmen, die die Fahrten durchführen.

Freiwilligensystem

Freiwilligensysteme arbeiten mit freiwilligen Fahrer*innen. Träger kann die Gemeinde oder ein von der Gemeinde unterstützter Verein sein. Für die Nutzung ist aus gewerberechtlichen Gründen üblicherweise die Mitgliedschaft im Verein vorausgesetzt.

Für Bedarfsverkehre mit freiwilligen Fahrer*innen gibt es keine expliziten rechtlichen Regelungen bzw. auch teils von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche rechtliche Interpretationen durch die zuständigen Behörden. Es empfiehlt sich daher, sich von erfolgreich umgesetzten Projekten im gleichen Bundesland beraten zu lassen bzw. sich frühzeitig mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.

Als nicht-gewerbsmäßige Form der Personenbeförderung stehen Freiwilligensysteme außerdem potentiell in Konkurrenz zum gewerblichen Taxiverkehr. Sollte es ein Taxiunternehmen vor Ort geben, sollte unbedingt die Möglichkeit der Beauftragung geprüft bzw. das Einvernehmen gesucht werden.

Freiwilligensysteme eignen sich besonders dann, wenn die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht. Ihre Kapazitäten sind beschränkt. In der Regel ist daher auch nur ein Fahrzeug im Einsatz. Eine Dispositionslösung wird daher nicht benötigt, die Fahrten können direkt bei den Fahrer*innen gebucht werden.

Ein Zusatznutzen von als Freiwilligensystem organisierten Bedarfsverkehren besteht darin, dass dadurch der lokale Zusammenhalt gestärkt werden kann.

Beim Elektromobil Eichgraben übernehmen freiwillige Fahrer*innen die Fahrtendienste. Sie fahren dafür selbst günstiger und dürfen die E-Fahrzeuge des Vereins als Carsharing-Fahrzeuge nutzen.
Kontaktperson verfügbar

kommunaler Eigenbetrieb

Die Gemeinde übernimmt (z.B. durch einen für diesen Zweck gegründeten Verein) selbst den Betrieb des Angebots. Sie ist für die Beschaffung Instandhaltung des Fahrzeugs verantwortlich und stellt selbst die Fahrer*innen an.

Die Durchführung durch die Gemeinde kann dann sinnvoll sein, wenn in der Region kein geeignetes Taxiunternehmen für eine Beauftragung zur Verfügung steht.

Da in der Regel eine Taxikonzession erforderlich sein wird und mit dieser Betreiberkonstellation ein vergleichsweise großer Aufwand für die Gemeinde verbunden ist, gibt es dafür bisher nur wenige Beispiele.

Alle Verantwortlichkeiten – von der Förderabwicklung, Buchhaltung, Schichteinteilung bis zur Anschaffung und Wartung der Fahrzeuge sowie der Öffentlichkeitsarbeit – liegen bei der Gemeinde bzw. dem Verein.

In Purbach wurde ein Verein gegründet, der eine eigene Taxikonzession hat und darüber den Gmoabus betreibt.