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Version vom 11. Dezember 2022, 18:12 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „Handbuch:Land “ durch „Verwaltung:Land “)
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Burgenland mobil

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Im Burgenland ist unter dem Arbeitstitel „Burgenland mobil“ die flächendeckende Versorgung mit Bedarfsverkehr geplant. Im Süd- und Mittelburgenland soll dies bereits 2023 umgesetzt werden.

Details zu diesem Modell

Für wen ist das Angebot zugänglich?

öffentlich

Wo wird gefahren?

Burgenland mobil soll mittelfristig das ganze Burgenland flächendeckend versorgen. Die Regionen (Süd-/Mittel-/Nordburgenland) werden dafür in kleinere Einsatzgebiete aufgeteilt. Der Bedarfsverkehr soll vorrangig als Zubringer zu den Hauptlinien des öffentlichen Verkehrs dienen.

Wie wird gefahren?

Es wird ohne Fahrplan nach Bedarf von Haltepunkt zu Haltepunkt befördert. Diese werden so festgelegt, dass in der Regel maximal 300m zu Fuß zurückgelegt werden müssen. Sie werden durch Schilder gekennzeichnet. Für mobilitätseingeschränkte Personen können virtuelle Haltepunkte angelegt werden, die eine Hausabholung ermöglichen.

Was kostet eine Fahrt?

Es kommt der Tarif des Verkehrsverbunds zur Anwendung, der Bedarfsverkehr kann ohne Komfortzuschlag genutzt werden.

Wer fährt?

Die Beförderung erfolgt durch die Verkehrsbetriebe Burgenland, in Kooperation mit lokalen Verkehrsanbietern.

Wer koordiniert die Fahrten und wie werden sie bestellt?

Es soll eine moderne Dispositionslösung angeschafft werden. Die Buchung wird über Telefonzentrale und App möglich sein.

Wer plant das Angebot?

Die Planung der Angebote erfolgt durch vom Land Burgenland beauftragte Planungsbüros und die Verkehrsbetriebe Burgenland.

Was muss ausgeschrieben werden?

Die Ausschreibung erfolgt gemeinsam mit der Ausschreibung des Linienverkehrs durch den Verbund.

Welche Kosten hat die Gemeinde?

Das Grundangebot wird zur Gänze vom Land finanziert. Eine Zuzahlung durch die Gemeinde(n) ist nur dann nötig, wenn lokal oder regional die Bedienzeiten erweitert werden sollen.

Welche Aufgaben hat die Gemeinde?

Festlegung der Haltepunkte im Gemeindegebiet, Bewerbung des Angebots, Mitwirkung an der Integration von bestehenden Systemen

Schritte zur Umsetzung

Die Einführung im Süd- und Mittelburgenland ist für 2023 geplant, danach folgt das Nordburgenland.

  • Festlegung der Haltepunkte
  • Entscheidung über ausgedehnte Betriebszeiten
  • Meldung der mobilitätseingeschränkten Personen
  • Unterstützung bei der Ausschilderung der Haltepunkte