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|kosten-details=Meistens wird die Zahl der Gutscheine, die jede anspruchsberechtigte Person kaufen kann, kontingentiert. Die Gemeinde übernimmt in der Regel ungefähr die Hälfte der Kosten der Taxifahrt.
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|kosten-details=Die Kosten der Gemeinde beschränken sich auf die Zuzahlung zu Taxifahrten. Häufig werden Gutscheine ausgegeben, durch die vergünstigte Fahrten in Anspruch genommen werden können. Meistens wird dabei die Zahl der Gutscheine, die jede anspruchsberechtigte Person kaufen kann, kontingentiert. Die Gemeinde übernimmt in der Regel ungefähr die Hälfte der Kosten der Taxifahrt.
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|ausschreibung=keine Ausschreibung nötig
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einmalige Initialkosten
|ausschreibung-details=In der Regel werden Verträge mit den lokalen Taxiunternehmen abgeschlossen, die einen Pauschaltarif für die Gemeinde festlegen und auch eine Vergünstigung gegenüber dem regulären Tarif enthalten kann.
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* Zuzahlung zu Taxifahrten
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* laufendes Marketing
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* gegebenenfalls Produktion der Gutscheine
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* Personalkosten Administration (Ausgabe der Gutschein, Abrechnung)
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|aufgaben-details=Die Gemeinde übernimmt die Ausgabe der Taxigutscheine (meist in der Bürgerservicestelle bzw. am Gemeindeamt) und die Bewerbung des Angebots. Die Abrechnung erfolgt meistens direkt mit den Taxiunternehmen, bei denen die ausgegebenen Schecks eingelöst wurden.
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|tarif-details=Die Gemeinde übernimmt einen Teil – z.B. die Hälfte – der Kosten der Taxifahrt.
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|disposition-details=Eine Fahrt wird direkt bei den Taxiunternehmen gebucht. Eine Bündelung von Fahrten findet in der Regel nicht statt.
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|Burgenland=Eine Ausschreibung ist nicht nötig, die Gemeinde schließt lediglich eine Kooperationsvereinbarung mit dem Verein „Mobiles Burgenland“.
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|beschreibung=City-Taxi-Fahrscheine können in 5er- und 10er-Blöcken in der Bürgerservicestelle erworben werden. Eine Taxifahrt (Pauschaltarif innerhalb der Gemeinde) kostet damit nur € 4,10, die Differenz zahlt die Gemeinde dazu.
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|beschreibung=Beim Gemeindetaxi Paternion kann tagsüber eine Taxifahrt zonenabhängig zum günstigen Preis von € 3,- bzw. € 4,- in Anspruch genommen werden.
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|beschreibung=Zeltweger Bürger*innen, in einem Alter ab 65 Jahren bzw. mit einer Behinderung oder einer kurzzeitigen Mobilitätseinschränkung, bekommen pro Halbjahr Taxi-Gutscheine im Wert von 50€.
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|beispiel=ASTi St. Johann
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|beschreibung=Jeder Haushalt kann pro Monat 20 Gutscheine erwerben, mit denen innerhalb des Gültigkeitsbereichs um € 3,50 ein Taxi genutzt werden kann.
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|beispiel=Citytaxi Traiskirchen
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|beschreibung=Bei jeder Fahrt zahlen die Nutzer*innen lediglich einen Anteil von 3,80 €. Die Stadtgemeinde Traiskirchen zahlt zusätzlich pro Fahrt 3,90 € an den Taxibetreiber.
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|beispiel=Jugendtaxi Haibach ob der Donau
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|beschreibung=Jugendtaxi-Gutscheine (im Gesamtwert von 80 Euro pro Jahr/ Person für Jugendliche mit Hauptwohnsitz in Haibach ob der Donau) sind am Gemeindeamt erhältlich.
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|beispiel=Senioren-Taxi Grieskirchen
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|beschreibung=Der Fahrschein wird im Bürgerbüro in Form eines Jetons zum Preis von € 4,- ausgegeben. Das Taxiunternehmen verrechnet der Stadtgemeinde € 6,-, sie schießt pro Fahrt einen Betrag von € 2,- zu.
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|beispiel=Seniorentaxi Kleinwalsertal
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|beschreibung=Bewohner*innen des Kleinwalsertals, die über 70 Jahre alt sind oder Pflegegeld beziehen, bekommen für eine Taxifahrt € 5,50 rückerstattet.
 
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Aktuelle Version vom 14. Dezember 2022, 21:52 Uhr

Citytaxi, Jugend- oder Senior*innen-Taxi

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Beim Citytaxi-Modell werden von der Gemeinde Taxifahrten subventioniert. Meist werden Gutscheine ausgegeben, die den Anspruchsberechtigten eine vergünstigte Nutzung ermöglichen.

Details zu diesem Modell

Für wen ist das Angebot zugänglich?

Gemeindebürger*innen, Jugendliche oder Senior*innen

Wo wird gefahren?

meist lokal

Wie wird gefahren?

von Tür zu Tür
nach Bedarf

Was kostet eine Fahrt?

Die Gemeinde übernimmt einen Teil – z.B. die Hälfte – der Kosten der Taxifahrt.

Wer fährt?

Taxiunternehmen

Wer koordiniert die Fahrten und wie werden sie bestellt?

Eine Fahrt wird direkt bei den Taxiunternehmen gebucht. Eine Bündelung von Fahrten findet in der Regel nicht statt.

Was muss ausgeschrieben werden?

In der Regel werden Verträge mit den lokalen Taxiunternehmen abgeschlossen, die einen Pauschaltarif für die Gemeinde festlegen und auch eine Vergünstigung gegenüber dem regulären Tarif enthalten kann. Eine Ausschreibung ist dafür üblicherweise nicht nötig.

Welche Kosten hat die Gemeinde?

Die Kosten der Gemeinde beschränken sich auf die Zuzahlung zu Taxifahrten. Häufig werden Gutscheine ausgegeben, durch die vergünstigte Fahrten in Anspruch genommen werden können. Meistens wird dabei die Zahl der Gutscheine, die jede anspruchsberechtigte Person kaufen kann, kontingentiert. Die Gemeinde übernimmt in der Regel ungefähr die Hälfte der Kosten der Taxifahrt.

einmalige Initialkosten

  • Einführungs-Marketing

laufende variable Kosten

  • Zuzahlung zu Taxifahrten
  • laufendes Marketing
  • gegebenenfalls Produktion der Gutscheine
  • Personalkosten Administration (Ausgabe der Gutschein, Abrechnung)

Welche Aufgaben hat die Gemeinde?

Die Gemeinde übernimmt die Ausgabe der Taxigutscheine (meist in der Bürgerservicestelle bzw. am Gemeindeamt) und die Bewerbung des Angebots. Die Abrechnung erfolgt meistens direkt mit den Taxiunternehmen, bei denen die ausgegebenen Schecks eingelöst wurden.

Beispiele für Bedarfsverkehre dieses Modells

Am Jugendtaxi beteiligen sich 140 Gemeinden im Burgenland (Stand November 2022).
Am 60plusTaxi beteiligen sich 106 Gemeinden im Burgenland (Stand August 2022).
Das Citytaxi war mit bis zu 200.000 jährlichen Fahrten lange der bestgenutzte Bedarfsverkehr in Österreich. Ein Großteil der Fahrten verlagerte sich seit 2016 auf den neu eingeführten Stadtbus.
City Taxi Enns (Oberösterreich, Niederösterreich)
City-Taxi-Fahrscheine können in 5er- und 10er-Blöcken in der Bürgerservicestelle erworben werden. Eine Taxifahrt (Pauschaltarif innerhalb der Gemeinde) kostet damit nur € 4,10, die Differenz zahlt die Gemeinde dazu.