Landesförderungen
Mikro-ÖV-Förderung Land Oberösterreich
Das Land Oberösterreich hat 2020 einen Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre veröffentlicht.
Die Förderhöhe beträgt 33,3% des Abgangs, der förderbare Abgang ist mit € 20,- brutto je Fahrgast limitiert. Neue Angebote werden im ersten Jahr zu 66,6% gefördert. Einmalig können auch Planungs- und Konzeptkosten mit 40 % bis maximal 6.000,- Euro gefördert werden. Es gibt einen Bonus von je 10% der Fördersumme für einen erhöhten Besetzungsgrad von mindestens 1,5 Personen je Fahrt und wenn mehr als 50% der gefahrenen Kilometer mit Elektrofahrzeugen zurückgelegt werden.- kein Parallelangebot zum öffentlichen Linienverkehr
- für alle Personengruppen zugänglich
- Besetzungsgrad mindestens 1,2 Personen/Fahrt
- nicht unter Tarifniveau des Verkehrsverbunds
- Klimaticket muss anerkannt und tariflich berücksichtigt werden
Förderung des Landes Oberösterreich von Jugendtaxis für Gemeinden
- Anspruchsberechtigt sind Personen von 14 bis 26 Jahren.
- Öffentlicher Verkehr ist nicht verfügbar.
- Selbstbehalt der Jugendlichen beträgt mindestens 1/3 der Kosten, die Abwicklung erfolgt über die Gemeinden z.B. durch Ausgabe von (digitalen) Gutscheinen.
- Der Betrieb des Jugendtaxis ist durch die Gemeinde abzuwickeln (Antragsteller dürfen keine privaten Organisationen bzw. Unternehmen sein).
- Der jährliche Höchstbeitrag der Landesförderung je Gemeinde beträgt 10.000 Euro.
Bundesförderungen
Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement
Die Fortführung/Wiederaufnahme des Förderprogramms ist derzeit (Stand Juni 2025) nicht gesichert.
Im Förderprogramm können neben der Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für Aktive Mobilität (Rad- und Fußverkehr) auch Maßnahmen im Bereich klimafreundlicher Personenmobilität auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene gefördert werden. Dazu gehören neben Sharing-Systemen und Veranstaltungsmobilität auch die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis sowie Shuttle-Verkehr. Die Kombination mehrerer Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.
Was wird gefördert: Investitionsmehrkosten sowie Kosten für Planung, Betrieb und Montage. Betriebskosten werden für fünf Jahre ab Umsetzungsbeginn gefördert. Immaterielle Vorleistungen (wie z.B. ein Mobilitätsmanagement-konzept, etc.) können mit den Investitionen und Betriebskosten – bis 10% der förderungsfähigen Investitionskosten – ebenso gefördert werden.
Kontakt: klimaaktiv mobil Beratungsprogramm für Regionen, Städte und Gemeindenkomobile GmbH – Standort Gmunden, +43 7612 70911, mobilitaetsmanagement@komobile.at
klimaaktivmobil.at/gemeinden