Integration:
Wie wird der Bedarfsverkehr optimal mit dem öffentlichen Verkehr und anderen alternativen Mobilitätsangeboten verknüpft?
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Dies ist eine Druckversion des Handbuchs zu bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten („Mikro-ÖV“), das in der aktuellsten Fassung unter handbuch.bedarfsverkehr.at online verfügbar ist.
Erstelldatum: 25.10.2026.
Bedarfsverkehr ist ein Baustein im Verbund der nachhaltigen Alternativen und schließt eine wichtige Lücke auf der sogenannten Ersten/Letzten Meile. Besonders, wenn es um einen Beitrag zur Mobilitätswende geht, ist die optimale Verknüpfung mit den anderen komplementären Angeboten – und hier zuallererst dem öffentlichen Linienverkehr – von größter Bedeutung.
Die wichtigsten Aspekte von Integration sind:
- integrierte Beauskunftung
- integrierte Buchung und Bezahlung
- tarifliche Integration
- integrierte Planung
Einen entscheidenden Beitrag zur Emissionsreduktion leisten Bedarfsverkehre dort, wo sie als Zubringer zum höherrangigen Linienverkehr funktionieren und eine Verlagerung längerer Wege auf nachhaltigere Mobilitätsformen durch sie ermöglicht wird.
Bedarfsverkehr soll keine Konkurrenz zum bestehenden öffentlichen Verkehr sein, sondern diesen optimal ergänzen. Um sicherzustellen, dass es nicht zu einer Konkurrenzierung kommt, enthalten die meisten Förderrichtlinien der Bundesländer diesbezügliche Auflagen. Es darf nur dann eine Fahrt mit dem Bedarfsverkehr angeboten werden, wenn zur gleichen Zeit keine zumutbare öffentliche Verbindung zur Verfügung steht. Die Kriterien der Zumutbarkeit bzw. der maximalen zeitlichen Abweichung werden dabei in den Bundesländern unterschiedlich streng ausgelegt. Wird Software zur
Disposition verwendet, kann automatisiert überprüft werden, ob eine öffentliche Alternative verfügbar ist und der Fahrgast gegebenenfalls darauf verwiesen werden.
Formen der Integration
Integrierte Beauskunftung
Mit der Verkehrsauskunft Österreich (VAO) steht in Österreich eine sehr fortschrittliche Lösung zur Verfügung, die quer über alle Verkehrsmittel Auskunft geben kann. Sie wird beispielsweise auch in den Auskunfts-Apps der einzelnen Verbünde im Hintergrund genutzt. Auch Bedarfsverkehre jeder Bedienungsform können dort beauskunftet werden. Prinzipiell ist es wünschenswert, wenn alle öffentlich zugänglichen Bedarfsverkehre auch in der VAO enthalten sind.
Die Verantwortung dafür, die für eine Beauskunftung erforderlichen Daten in die VAO einzupflegen, liegt bei den einzelnen Verkehrsverbünden. Auf bedarfsverkehr.at findet sich eine Übersicht über den Stand der Integration von Bedarfsverkehren in die VAO.
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Alle Auskunfts-Apps, die die Verkehrsauskunft Österreich nutzen, also beispielsweise auch die „anachb“-App des VOR finden auch Verbindungen mit dem Bedarfsverkehr der Mobilregion Mödling. |
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Integrierte Buchung und Bezahlung
Ein nächster wichtiger Schritt, um die Nutzung von Bedarfsverkehr in Kombination mit dem öffentlichen Verkehr zu vereinfachen, besteht darin, die Buchung und Bezahlung eines gemeinsamen Tickets über die gleiche Plattform zu ermöglichen. Es entstehen bereits die ersten Mobility as a Service (MaaS)-Plattformen, die für die Nutzer*innen einen universalen Zugang zu allen Mobilitätsalternativen eröffnen sollen.
Damit die Einbindung in solche Plattformen in Zukunft möglich wird, muss die eingesetzte Software zur Disposition die entsprechenden Schnittstellen bereitstellen. Die dafür nötigen Schnittstellen-Standards müssen allerdings erst entwickelt werden.
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regioMOBIL ist das erste Angebot, bei dem über die Web-App nicht nur der Bedarfsverkehr, sondern auch gleich eine Verbundfahrkarte für Bahn oder Bus mitgekauft werden kann. In den Zügen der Graz-Köflach-Bahn ist es auch möglich, bei den Zugbegleiter*innen ein gemeinsames Ticket für den Zug und regioMOBIL zu erwerben. |
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Tarifliche Integration
Unter tariflicher Integration wird die Abstimmung der Ticketpreise mit den Preisen des Linienverkehrs verstanden. Dies kann von vollständiger Integration und Anerkennung der Verbundtickets bis zu einer tariflichen Integration + Komfortzuschlag reichen.
Siehe auch: Tarifgestaltung
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VOR Flex fährt ohne Komfortzuschlag zum Verbundtarif. Mit einer Zeitkarte des Verbunds oder dem Klimaticket kann das Angebot ohne zusätzliche Kosten genutzt werden. |
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Integrierte Planung
Bisher werden Bedarfsverkehre üblicherweise als Ergänzung eines bestehenden Linienverkehrsangebots geplant und bauen auf diesem auf. Die jüngsten Entwicklungen in Niederösterreich oder dem Burgenland gehen in Richtung einer integrierten Planung. Bedarfsverkehr wird dabei als Teil des öffentlichen Verkehrs verstanden und teilweise auch gemeinsam mit dem regionalen Linienverkehr ausgeschrieben. Linien- und Bedarfsverkehr werden optimal aufeinander abgestimmt und stellen gemeinsam die Grundversorgung mit Mobilität sicher.
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Integrierte Ausschreibung Mostviertel West
In der Region Mostviertel West wurde vom Verkehrsverbudn Ost-Region (VOR) zum ersten Mal ein Ausschreibungsprozess mit einer integrierten Angebotsplanung für Linien- und Bedarfsverkehr durchgeführt. |
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Burgenland mobil
Bedarfsverkehr soll im Burgenland in Kombination mit einem leistungsfähigen Linienverkehr auf Hauptlinien einen flächendeckenden Stundentakt ermöglichen. |
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Mobilitätsknoten
Eine umfangreiche Planung umfasst im Idealfall auch Mobilitätsknotenpunkte, die nicht nur den öffentlichen Verkehr, sondern auch andere Mobilitätsformen, wie Fahrräder oder Sharing-Systeme, berücksichtigen.
Vereinfacht lassen sich fünf mögliche Konstellationen für den Betrieb von Bedarfsverkehren unterscheiden. Nicht alle Modelle sind in allen Bundesländern gleich relevant. In manchen Bundesländern sind auch Zwischen- oder Sonderformen üblich. Die Details dazu finden sie im bundesländerspezifischen Teil der Handbuchs auf der Seite Modelle.
Modelle der Verkehrsverbünde
Manche Verkehrsverbünde bieten für Gemeinden und Regionen eigene Modelle an, bei denen der jeweilige Verbund wesentliche Aufgaben (z.B. Konzeption, Ausschreibung, Unterstützung beim Marketing) übernimmt oder sogar selbst als Auftraggeber auftritt.
Beauftragung eines Systemanbieters
Ein Systemanbieter wird von mehreren Gemeinden mit einem Gesamtpaket beauftragt, das auch eine Dispositionslösung, eine Telefonzentrale und Marketingmaßnahmen enthalten kann. Die Fahrten werden meist von Subauftragnehmern durchgeführt.
Beauftragung eines Transportunternehmens
Ein Taxi- oder Verkehrsunternehmen wird mit der Durchführung der Fahrten beauftragt. Das ist aktuell noch die häufigste Form.
Freiwilligensystem
Die Fahrten werden durch ehrenamtliche Fahrer*innen durchgeführt. Ein Fahrzeug muss angeschafft und erhalten werden, die Freiwilligen müssen koordiniert werden.
kommunaler Eigenbetrieb
Die Gemeinde macht alles selbst, beschafft ein Fahrzeug und stellt Fahrer*innen an. Sie benötigt dafür eine Taxikonzession.
Disposition beschreibt den Vorgang, wie Fahrtwünsche zu Routedarn für die eingesetzten Fahrzeuge zusammengestellt werden. Den Nutzer*innen sollte bei der Buchung sofort mitgeteilt werden können, zu welchem Zeitpunkt ihnen eine Fahrt angeboten werden kann.
Die üblichsten Formen sind:
manuelle Disposition und telefonische Buchung direkt bei den Fahrer*innen
Bei kleineren Bedarfsverkehren, bei denen nur ein einzelnes Fahrzeug im Einsatz ist und die Zahl der Nutzer*innen nicht zu hoch ist, hat es sich bewährt, wenn Fahrten direkt telefonisch bei den Fahrer*innen gebucht werden und diese sich selbst ihre Routen zusammenstellen.
automatisierte Disposition mit Buchung über Telefonzentrale oder App
Sobald mehrere Fahrzeuge im Einsatz sind, ist es sinnvoll bzw. nötig, die Koordinierung der Fahrten (Disposition) von einer dafür erstellten Software übernehmen zu lassen. Die Buchung erfolgt dann über eine Telefonzentrale oder über Apps.
Bedarfsverkehr ist ein Baustein im Verbund der nachhaltigen Alternativen und schließt eine wichtige Lücke auf der sogenannten ersten/letzten Meile. Besonders, wenn es um einen Beitrag zur Mobilitätswende geht, ist die optimale Verknüpfung mit den anderen komplementären Angeboten – und hier zuallererst dem öffentlichen Linienverkehr – von größter Bedeutung.
Die wichtigsten Aspekte von Integration sind:
integrierte Beauskunftung
integrierte Buchung und Bezahlung
Fahrgeldeinnahmen sind ein wichtiger Teil der Finanzierung von Bedarfsverkehren, können in der Regel die Kosten aber bei weitem nicht decken. Sie haben starken Einfluss darauf, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.
Damit Bedarfsverkehr noch stärker als Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen wird, empfiehlt sich in der Regel die Integration in den Tarif des Verkehrsverbunds. Bei Angeboten, bei denen die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht, kann gegebenenfalls auch ein noch günstigerer Tarif zur Anwendung kommen.
Bedarfsverkehre können aus unterschiedlichen Gründen eingeführt werden und auch mehrere Ziele zugleich verfolgen. Typischerweise spielen eines oder mehrere dieser Motive für die Einführung von Bedarfsverkehr eine Rolle:
Grundversorgung
Die Mobilitätschancen von Menschen, die nicht die Möglichkeit haben, ein eigenes Fahrzeug zu nutzen, sollen verbessert werden.
Mobilitätswende
Es soll eine attraktive Alternative zum Pkw geschaffen werden, um zum Erreichen der Klimaziele beizutragen.
Tourismus
Ein Angebot für Tourist*innen soll zur Verfügung gestellt werden.
Je nach Gewichtung dieser Zielsetzungen ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen für die Gestaltung eines Angebots.
Die laufende Evaluierung ist von Bedeutung, um den Erfolg eines Angebots beurteilen zu können und liefert eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung.
Die wichtigste Möglichkeit besteht in der Erfassung und Auswertung von Kennzahlen, darüber hinaus sind Befragungen zur Nutzer*innenzufriedenheit möglich oder Erhebungen bei Personen aus der Zielgruppe, die das Angebot bisher noch nicht nutzen.
Die wichtigsten Kennzahlen, die auch einen Vergleich unterschiedlicher Angebote erlauben, sind:
- Fahrgäste pro Jahr (bzw. Beförderungsfälle je Einwohner*in und Jahr)
- Fahrgäste je Fahrt (als Näherungswert für den Besetzungsgrad)
- Fahrzeugkilometer je Fahrgast
- Betriebskosten je Fahrgast
- Fahrgeldeinnahmen je Fahrgast
- Betriebskosten je Fahrzeugkilometer
- Kostendeckung
Bedarfsverkehr ist ein Angebot von sehr hoher Qualität und deshalb auch mit den entsprechenden Kosten verbunden. Als Teil des öffentlichen Verkehrs wird Bedarfsverkehr immer von Subventionen abhängig sein.
Eine Möglichkeit, die Kosten für die Gemeinde relativ gering zu halten, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung der Fahrten durch ehrenamtliche Fahrer*innen.
Die unterschiedlichen Modelle von Bedarfsverkehr bringen unterschiedliche Kostenstrukturen mit sich, die in der Beschreibung der Modelle detaillierter dargestellt werden.
Generell können folgende Kostenbestandteile unterschieden werden:
- einmalige Initialkosten, z.B. Kosten für Planung und Konzeption, Fahrzeuganschaffung, Haltestellenbeschilderung, Einführungs-Marketing
- laufende Fixkosten, z.B. Personalkosten, Versicherungen, Telefongebühren, laufendes Marketing
- laufende variable Kosten, z.B. Strom- bzw. Treibstoffkosten
Verschiedene Parameter bestimmen die Qualität und Attraktivität eines bedarfsorientierten Angebots für die Nutzer*innen und haben gleichzeitig Auswirkungen auf dessen Kosten. Die Servicequalität spielt vor allem für automatisch disponierte Angebote eine Rolle (siehe Disposition). Nur beim Einsatz von Dispositionssoftware besteht die Möglichkeit, die Einhaltung dieser Parameter auch zu kontrollieren.
In den meisten Fällen, in denen ein professionelles Transportunternehmen die Verkehrsdienstleistung durchführen soll, wird eine Ausschreibung dieser Dienstleistung erforderlich sein. Dabei sollten sich Gemeinden und Regionen durch Expert*innen unterstützen lassen. In manchen Bundesländern bzw. für manche Modelle von Bedarfsverkehr wird vom Verkehrsverbund Unterstützung für Gemeinden angeboten oder die Ausschreibung im Auftrag der Gemeinde gänzlich abgewickelt.
Wenn ein Planungsbüro mit der Konzeption des Bedarfsverkehrsangebots beauftragt wurde, kann dieses meist auch bei der Ausschreibung unterstützen. Das fertige Konzept bildet jedenfalls die Grundlage für die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung.
Da die meisten Menschen noch keine Erfahrungen mit Bedarfsverkehr gemacht haben, ist eine umfassende und kontinuierliche Kommunikation für den Erfolg eines Angebots von zentraler Bedeutung. Leider wird diesem Aspekt häufig zu wenig Beachtung geschenkt. Es ist wichtig, die dafür nötigen Ressourcen von Anfang an mitzuplanen und die Verantwortlichkeiten zu klären. Marketing ist nicht nur zu Projektbeginn wichtig, es muss auch im laufenden Betrieb Zeit und Geld dafür eingeplant werden.
Mögliche Marketingmaßnahmen umfassen:
- Information auf der Gemeinde-Webseite
- regelmäßige Information in der Gemeindezeitung/im Amtsblatt
- Logo
- Fahrzeug-Branding
- Postwurf
- Flyer (Auslegen in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben)
- Vorbildwirkung
- regelmäßige Postings in den sozialen Medien
- Werbeschaltungen in Regionalmedien oder in den sozialen Medien
- eigener Webauftritt des Angebots
- Infoveranstaltungen
- Information am Bahnhof/bei Haltestellen
- Plakate
- Hinweis in der Neubürgerinformation
- Haltepunkttafeln
- Mundpropaganda (auch gezielt über Multiplikator*innen, z.B. Wirt*innen, Vereinsobleute etc.)
- Präsenz bei Veranstaltungen
Das Bediengebiet eines Bedarfsverkehrsangebots kann je nach den Zielsetzungen und Bedürfnissen der Zielgruppen unterschiedlich festgelegt werden:
mit einzelnen Zielen außerhalb
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