Aus bedarfsverkehr.at
Beschreibung
Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030 enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr, allerdings „Sonstige Mobilitätsvorhaben“, die nach Rücksprache und individueller Prüfung mit bis zu 50% gefördert werden können.
Förderhöhe
bis zu 50%
Bundesländer
Modelle
Citytaxi, Jugend- oder Senior*innen-Taxi, Freiwilligensystem, Kommunaler Eigenbetrieb, [[Handbuch:Leistungsbestellung|]], [[Handbuch:Rufbus|]], [[Handbuch:Systemanbieter|]]