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Version vom 25. Juni 2025, 16:25 Uhr
Beschreibung
Das Land Salzburg unterstützt seine Gemeinden finanziell beim Aufbau und Betrieb kleinregionaler Personentransportkonzepte, in Ergänzung zum Linienbetrieb der Regionaltaktverkehre.
Voraussetzungen
- Gefördert wird die Planung/Entwicklung und der Betrieb von gemeindegebietsübergreifenden Mikro-ÖV-Systemen (Kooperation von Gemeinden).
- Jede Gemeinde des Bundeslandes Salzburg ist berechtigt, eine Förderung zu beantragen. Auch Zusammenschlüsse von Gemeinden sind möglich.
- Auf eine frühzeitige verkehrsplanerische Einbindung von Land und SVG ist zu achten.
- Die Anwendung des Tarifsystems des Salzburger Verkehrsverbundes ist erforderlich, ebenso die Einbindung in die Fahrplanauskunft der SVG.
- Bei der Planung von Mikro-ÖV Systemen ist darauf zu achten, dass es den Bestrebungen einer nachhaltigen ressourcenschonenden Raumplanung nicht entgegenwirkt.
Konkurrenzierungsregeln
Das eingereichte Mikro ÖV Konzept wird auf seine Konkurrenz zum liniengebundenen ÖV geprüft. Wesentliche Kriterien dieser Prüfung sind:
- Die Bedienqualität bzw. Bedienzeit eines sonstigen ÖV-Angebotes
- die Erreichbarkeit der bestehenden ÖV-Haltepunkte bzw. deren barrierefreier Zugang / Nutzung
- Streckenführung im Vergleich zu bestehenden ÖV Angeboten
Förderhöhe
Je Projektphase unterschiedliche Fördersätze (Stand Jänner 2024):
- 50% bzw. maximal € 10.780,- für die Phase der Projektinitialisierung
- 60% bzw. maximal € 86.240,- p.a. und je Gemeinde während der ersten drei Betriebsjahre
- 40% bzw. maximal € 64.680,- p.a. und je Gemeinde für den Dauerbetrieb
- +5% der Betriebskosten bzw. maximal € 5.390,- p.a. zusätzlich bei dauerhaften Einsatz von E-Fahrzeugen
Bundesländer