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K Textersetzung - „Handbuch:Systemanbieter“ durch „Handbuch:Beauftragung eines Systemanbieters“
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{{Förderung
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|beschreibung=Das Land Oberösterreich hat 2020 einen {{blank|[https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20SVD%20Abt_GVoeVerk/Foerderleitfaden_GVOEV_SVD_GVoeVerk_E_17.pdf Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre]}} veröffentlicht. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftquote der Gemeinden und dem Besetzungsgrad (=Personen pro Fahrt) des Angebots.
|beschreibung=Das Land Oberösterreich hat 2020 einen {{blank|[https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20SVD%20Abt_GVoeVerk/Foerderleitfaden_2024_GVOEV_SVD_GVoeVerk_E_17.pdf Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre]}} veröffentlicht.  
 
Die Förderhöhe beträgt 33,3% des Abgangs, der förderbare Abgang ist mit € 20,- brutto je Fahrgast limitiert. Neue Angebote werden im ersten Jahr zu 66,6% gefördert. Einmalig können auch Planungs- und Konzeptkosten mit 40 % bis maximal 6.000,- Euro gefördert werden. Es gibt einen Bonus von je 10% der Fördersumme für einen erhöhten Besetzungsgrad von mindestens 1,5 Personen je Fahrt und wenn mehr als 50% der gefahrenen Kilometer mit Elektrofahrzeugen zurückgelegt werden.
|voraussetzungen=* kein Parallelangebot zum öffentlichen Linienverkehr
|voraussetzungen=* kein Parallelangebot zum öffentlichen Linienverkehr
* für alle Personengruppen zugänglich
* für alle Personengruppen zugänglich
* Besetzungsgrad mindestens 1,3 Personen/Fahrt
* Besetzungsgrad mindestens 1,2 Personen/Fahrt
* nicht unter Tarifniveau des Verkehrsverbunds
* nicht unter Tarifniveau des Verkehrsverbunds
* Klimaticket muss anerkannt und tariflich berücksichtigt werden
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|webseite=https://www.land-oberoesterreich.gv.at/233343.htm
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|bundesfoerderung=Nein
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Version vom 21. Mai 2025, 06:50 Uhr

FöRDERUNG
Mikro-ÖV-Förderung Land Oberösterreich
Beschreibung

Das Land Oberösterreich hat 2020 einen Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre veröffentlicht.

Die Förderhöhe beträgt 33,3% des Abgangs, der förderbare Abgang ist mit € 20,- brutto je Fahrgast limitiert. Neue Angebote werden im ersten Jahr zu 66,6% gefördert. Einmalig können auch Planungs- und Konzeptkosten mit 40 % bis maximal 6.000,- Euro gefördert werden. Es gibt einen Bonus von je 10% der Fördersumme für einen erhöhten Besetzungsgrad von mindestens 1,5 Personen je Fahrt und wenn mehr als 50% der gefahrenen Kilometer mit Elektrofahrzeugen zurückgelegt werden.

Voraussetzungen
  • kein Parallelangebot zum öffentlichen Linienverkehr
  • für alle Personengruppen zugänglich
  • Besetzungsgrad mindestens 1,2 Personen/Fahrt
  • nicht unter Tarifniveau des Verkehrsverbunds
  • Klimaticket muss anerkannt und tariflich berücksichtigt werden
Konkurrenzierungsregeln

30 min vor und 30 min nach einer ÖV-Relation sind keine parallel verkehrenden Mikro ÖV Fahrten zulässig

Förderhöhe

10-40% des Abgangs (nach Finanzkraftquote), gedeckelt

Bundesländer
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