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| |verkehrsdienstleistung=beim Verein geringfügig beschäftigte Fahrer*innen | | |verkehrsdienstleistung=beim Verein geringfügig beschäftigte Fahrer*innen |
| |kosten=überschaubare Kosten | | |kosten=überschaubare Kosten |
| |kosten-details=Durch Fahrgeldeinnahmen, Mitgliedsbeiträge von Betrieben und und Förderungen fallen für die Gemeinde nur geringe Kosten an. Fahrzeuge werden zentral über die GO-MOBIL-Zertifizierung GmbH angeschafft. | | |kosten-details=Durch Fahrgeldeinnahmen, Mitgliedsbeiträge von Betrieben und und Förderungen fallen für die Gemeinde überschaubare Kosten an. Fahrzeuge werden zentral über die GO-MOBIL-Zertifizierung GmbH angeschafft und vom jeweiligen Verein finanziert. |
| |aufgaben-details=Die Gemeinde gründet, unterstützt von der GO-MOBIL-Zertifizierung GmbH, einen Verein. Es müssen Fahrer*innen gesucht werden, die vom Verein geringfügig angestellt werden. Betriebe können Mitglied im Verein werden. Sie sind dann Vorverkaufsstellen für Fahrscheine und können vergünstigt angefahren werden. | | |aufgaben-details=Die Gemeinde gründet, unterstützt von der GO-MOBIL-Zertifizierung GmbH, einen Verein. Es müssen Fahrer*innen gesucht werden, die vom Verein geringfügig angestellt werden. Betriebe können Mitglied im Verein werden. Sie sind dann Vorverkaufsstellen für Fahrscheine und können vergünstigt angefahren werden. |
| |tarif-details=Die Fahrscheine („GOs“) kosten 3,80 Euro im Vorverkauf bei Mitgliedsbetrieben; 5,20 Euro direkt im GO-MOBIL. Für Fahrten von und zu den Mitgliedsbetrieben wird ein Fahrschein pro Person benötigt, ansonsten zwei Fahrscheine. | | |tarif-details=Die Fahrscheine („GOs“) kosten 3,80 Euro im Vorverkauf bei Mitgliedsbetrieben; 5,20 Euro direkt im GO-MOBIL. Für Fahrten von und zu den Mitgliedsbetrieben wird ein Fahrschein pro Person benötigt, ansonsten zwei Fahrscheine. |
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Dies ist eine Druckversion des Handbuchs zu bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten („Mikro-ÖV“), das in der aktuellsten Fassung unter handbuch.bedarfsverkehr.at online verfügbar ist.
Erstelldatum: 24.10.2026.
Das GO-MOBIL ist ein gemeinnütziges Vereinsmodell, das unter bestimmten Voraussetzungen in Gemeinden, eingeführt werden kann und von der GO-MOBIL Zertifizierung GmbH als Dachorganisation betreut wird. Es wird durch Mitgliedsbetriebe mitfinanziert und erhält Förderungen.
Details zu diesem Modell
Für wen ist das Angebot zugänglich?
Das Bediengebiet kann eine oder mehrere Gemeinden umfassen (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind). Wenn es sinnvoll ist, können beispielsweise auch einzelne wichtige Ziele außerhalb einer Gemeinde angefahren werden.
von Tür zu Tür
nach Bedarf
Die Fahrscheine („GOs“) kosten 3,80 Euro im Vorverkauf bei Mitgliedsbetrieben; 5,20 Euro direkt im GO-MOBIL. Für Fahrten von und zu den Mitgliedsbetrieben wird ein Fahrschein pro Person benötigt, ansonsten zwei Fahrscheine.
beim Verein geringfügig beschäftigte Fahrer*innen
Wer koordiniert die Fahrten und wie werden sie bestellt?
Die Fahrt wird telefonisch direkt bei den Fahrer*innen gebucht. Die gefahrenen Routen werden von den Fahrer*innen selbst zusammengestellt.
Das Konzept wird von der GO-MOBIL-Zertifizierung GmbH zur Verfügung gestellt.
Was muss ausgeschrieben werden?
Es ist keine Ausschreibung nötig.
Welche Kosten hat die Gemeinde?
Durch Fahrgeldeinnahmen, Mitgliedsbeiträge von Betrieben und und Förderungen fallen für die Gemeinde überschaubare Kosten an. Fahrzeuge werden zentral über die GO-MOBIL-Zertifizierung GmbH angeschafft und vom jeweiligen Verein finanziert.
Welche Aufgaben hat die Gemeinde?
Die Gemeinde gründet, unterstützt von der GO-MOBIL-Zertifizierung GmbH, einen Verein. Es müssen Fahrer*innen gesucht werden, die vom Verein geringfügig angestellt werden. Betriebe können Mitglied im Verein werden. Sie sind dann Vorverkaufsstellen für Fahrscheine und können vergünstigt angefahren werden.
Beispiele für Bedarfsverkehre dieses Modells
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Das GO-MOBIL ist täglich von früh bis spät unterwegs und befördert innerhalb der Gemeinden Albeck und Deutsch-Griffen. |
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Die Frage, ob ein Angebot öffentlich zugänglich oder nur für eine bestimmte Gruppe zur Verfügung stehen soll, ist stark von den Zielsetzungen des Angebots abhängig. Geht es vor allem um eine soziale Zielsetzung und darum, die Mobilitätschancen für eine spezifische, ansonsten benachteiligte Zielgruppe zu verbessern, kann eine Beschränkung der Zugänglichkeit sinnvoll sein, um die Kosten des Angebots gering zu halten. Einige Angebote können nur von Senior*innen oder Jugendlichen genutzt werden, manchmal dürfen nur die Gemeindebürger*innen damit fahren.
Bei Angeboten mit freiwilligen Fahrer*innen ist aus gewerberechtlichen Gründen in der Regel eine Mitgliedschaft im Verein für die Nutzung notwendig.
Das Bediengebiet eines Bedarfsverkehrsangebots kann je nach den Zielsetzungen und Bedürfnissen der Zielgruppen unterschiedlich festgelegt werden:
mit einzelnen Zielen außerhalb
Fahrgeldeinnahmen sind ein wichtiger Teil der Finanzierung von Bedarfsverkehren, können in der Regel die Kosten aber bei weitem nicht decken. Sie haben starken Einfluss darauf, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.
Damit Bedarfsverkehr noch stärker als Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen wird, empfiehlt sich in der Regel die Integration in den Tarif des Verkehrsverbunds. Bei Angeboten, bei denen die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht, kann gegebenenfalls auch ein noch günstigerer Tarif zur Anwendung kommen.
Disposition beschreibt den Vorgang, wie Fahrtwünsche zu Routedarn für die eingesetzten Fahrzeuge zusammengestellt werden. Den Nutzer*innen sollte bei der Buchung sofort mitgeteilt werden können, zu welchem Zeitpunkt ihnen eine Fahrt angeboten werden kann.
Die üblichsten Formen sind:
manuelle Disposition und telefonische Buchung direkt bei den Fahrer*innen
Bei kleineren Bedarfsverkehren, bei denen nur ein einzelnes Fahrzeug im Einsatz ist und die Zahl der Nutzer*innen nicht zu hoch ist, hat es sich bewährt, wenn Fahrten direkt telefonisch bei den Fahrer*innen gebucht werden und diese sich selbst ihre Routen zusammenstellen.
automatisierte Disposition mit Buchung über Telefonzentrale oder App
Sobald mehrere Fahrzeuge im Einsatz sind, ist es sinnvoll bzw. nötig, die Koordinierung der Fahrten (Disposition) von einer dafür erstellten Software übernehmen zu lassen. Die Buchung erfolgt dann über eine Telefonzentrale oder über Apps.
[[Handbuch:|Details zum Thema ]]
Bedarfsverkehr ist ein Angebot von sehr hoher Qualität und deshalb auch mit den entsprechenden Kosten verbunden. Als Teil des öffentlichen Verkehrs wird Bedarfsverkehr immer von Subventionen abhängig sein.
Eine Möglichkeit, die Kosten für die Gemeinde relativ gering zu halten, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung der Fahrten durch ehrenamtliche Fahrer*innen.
Die unterschiedlichen Modelle von Bedarfsverkehr bringen unterschiedliche Kostenstrukturen mit sich, die in der Beschreibung der Modelle detaillierter dargestellt werden.
Generell können folgende Kostenbestandteile unterschieden werden:
- einmalige Initialkosten, z.B. Kosten für Planung und Konzeption, Fahrzeuganschaffung, Haltestellenbeschilderung, Einführungs-Marketing
- laufende Fixkosten, z.B. Personalkosten, Versicherungen, Telefongebühren, laufendes Marketing
- laufende variable Kosten, z.B. Strom- bzw. Treibstoffkosten
[[Handbuch:|Details zum Thema ]]