Aus bedarfsverkehr.at
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Förderung | {{Förderung | ||
|beschreibung=Neben der Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr können in diesem Förderprogramm auch Maßnahmen auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene gefördert werden. Dazu gehören die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis und Shuttle-Verkehr. Die Kombination mehrerer Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus. | |||
|beschreibung= | |voraussetzungen=Die durch den Bedarfsverkehr zu erzielende Emissionseinsparung ist zu berechnen und legt die maximale Höhe der Förderung fest. | ||
|webseite=https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/mobilitaetsmanagement/navigator/mobilitaetsmanagement-1/mobilitaetsmanagement-1.html | |webseite=https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/mobilitaetsmanagement/navigator/mobilitaetsmanagement-1/mobilitaetsmanagement-1.html | ||
|foerderhoehe=20% der förderfähigen Kosten (+ max. 10% Zuschlag), max. € 750,- je eingesparte Tonne CO<sub>2</sub> | |foerderhoehe=20% der förderfähigen Kosten (+ max. 10% Zuschlag), max. € 750,- je eingesparte Tonne CO<sub>2</sub> | ||
|bundesland=Handbuch:Land Burgenland, Handbuch:Land Kärnten, Handbuch:Land Niederösterreich, Handbuch:Land Oberösterreich, Handbuch:Land Salzburg, Handbuch:Land Steiermark, Handbuch:Land Tirol, Handbuch:Land Vorarlberg, Handbuch:Land Wien | |bundesland=Handbuch:Land Burgenland, Handbuch:Land Kärnten, Handbuch:Land Niederösterreich, Handbuch:Land Oberösterreich, Handbuch:Land Salzburg, Handbuch:Land Steiermark, Handbuch:Land Tirol, Handbuch:Land Vorarlberg, Handbuch:Land Wien | ||
|position=100 | |||
}} | }} | ||
Version vom 23. November 2022, 10:55 Uhr
Beschreibung
Neben der Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr können in diesem Förderprogramm auch Maßnahmen auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene gefördert werden. Dazu gehören die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis und Shuttle-Verkehr. Die Kombination mehrerer Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.
Voraussetzungen
Die durch den Bedarfsverkehr zu erzielende Emissionseinsparung ist zu berechnen und legt die maximale Höhe der Förderung fest.
Förderhöhe
20% der förderfähigen Kosten (+ max. 10% Zuschlag), max. € 750,- je eingesparte Tonne CO2
Bundesländer