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| |ueberblick=Grundsätzlich soll die Bestrebung sein, Bedarfs- und Linienverkehr nicht als Konkurrenz zu denken, sondern als Ergänzung. Um dies zu erreichen, entscheiden sich manche Bundesländer schon jetzt für gemeinsame und umfassende Planungen der beiden Systeme, unter Berücksichtigung der Regeln der Konkurrenzierung. | | |ueberblick=Grundsätzlich soll die Bestrebung sein, Bedarfs- und Linienverkehr nicht als Konkurrenz zu denken, sondern als Ergänzung. Um dies zu erreichen, entscheiden sich manche Bundesländer schon jetzt für gemeinsame und umfassende Planungen der beiden Systeme, unter Berücksichtigung der Regeln der Konkurrenzierung. |
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| Gemeinsame Planungen bieten dabei den Vorteil der besseren Abstimmung des Bedarfsverkehrs auf die Fahrzeiten des Linienverkehr und können durch eine gemeinsame Beauskunftung und die tarifliche Integration das Angebot wesentlich attraktivieren und zur stärkeren Nutzung beitragen. Eine umfangreiche Planung umfasst im Idealfall auch Mobilitätsknotenpunkte, die nicht nur den öffentlichen Verkehr, sondern auch andere Mobilitätsformen, wie Fahrräder oder Sharing-Systeme, berücksichtigen. | | Gemeinsame Planungen bieten dabei den Vorteil der besseren Abstimmung des Bedarfsverkehrs auf die Fahrzeiten des Linienverkehr und können durch eine gemeinsame Beauskunftung und die tarifliche Integration das Angebot wesentlich attraktivieren und zur stärkeren Nutzung beitragen. Eine umfangreiche Planung umfasst im Idealfall auch Mobilitätsknotenpunkte, die nicht nur den öffentlichen Verkehr, sondern auch andere Mobilitätsformen, wie Fahrräder oder Sharing-Systeme, berücksichtigen. |
Version vom 9. November 2022, 15:07 Uhr
Integration:
Wie wird der Bedarfsverkehr optimal mit dem öffentlichen Verkehr und anderen alternativen Mobilitätsangeboten verknüpft?
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Dies ist eine Druckversion des Handbuchs zu bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten („Mikro-ÖV“), das in der aktuellsten Fassung unter handbuch.bedarfsverkehr.at online verfügbar ist.
Erstelldatum: 24.10.2026.
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Bestimmungen, wie der Bedarfsverkehr mit dem Linienverkehr abgestimmt werden muss und unterschiedliche Arten dies umzusetzen.
Grundsätzlich soll die Bestrebung sein, Bedarfs- und Linienverkehr nicht als Konkurrenz zu denken, sondern als Ergänzung. Um dies zu erreichen, entscheiden sich manche Bundesländer schon jetzt für gemeinsame und umfassende Planungen der beiden Systeme, unter Berücksichtigung der Regeln der Konkurrenzierung.
Gemeinsame Planungen bieten dabei den Vorteil der besseren Abstimmung des Bedarfsverkehrs auf die Fahrzeiten des Linienverkehr und können durch eine gemeinsame Beauskunftung und die tarifliche Integration das Angebot wesentlich attraktivieren und zur stärkeren Nutzung beitragen. Eine umfangreiche Planung umfasst im Idealfall auch Mobilitätsknotenpunkte, die nicht nur den öffentlichen Verkehr, sondern auch andere Mobilitätsformen, wie Fahrräder oder Sharing-Systeme, berücksichtigen.
Möglichkeiten
tarifliche Integration
Unter tariflicher Integration wird die Abstimmung der Ticketpreise mit den Preisen des Linienverkehrs verstanden. Dies kann von vollständiger Integration und Anerkennung der Verbundtickets bis zu einer tariflichen Integration + Komfortzuschlag reichen.
siehe auch die Themenseite zur Tarifgestaltung
Integration in den Fahrplan
Darunter wird eine Abstimmung mit dem Farplan des Linienverkehrs verstanden. Dies geht von einer umfangreichen, gemeinschaftlichen Planung von Linien- und Flächenverkehr, wie es manche Bundesländer vorantreiben, bishin zu einer einfachen Abstimmung der Bedienzeiten mit dem Linienverkehr.
Integrierte Beauskunftung
Mit der Verkehrsauskunft Österreich (VAO) steht eine sehr fortschrittliche Lösung zur Verfügung, die über alle Verkehrsmittel Auskunft geben kann. Diese wird auch in den Auskunfts-Apps der einzelnen Verbünde im Hintergrund genutzt. Auch Bedarfsverkehre können dort beauskunftet werden. Prinzipiell ist es wünschenswert, wenn alle öffentlich zugänglichen Bedarfsverkehre auch in der VAO enthalten sind. Die Verantwortung dafür, die für eine Beauskunftung erforderlichen Daten in die VAO einzupflegen, liegt bei den einzelnen Verkehrsverbünden.
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Alle Auskunfts-Apps, die die Verkehrsauskunft Österreich nutzen, also beispielsweise auch die „anachb“-App des VOR finden auch Verbindungen mit dem Bedarfsverkehr der Mobilregion Mödling. |
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[[Handbuch:|Details zum Thema ]]
Disposition beschreibt den Vorgang, wie Fahrtwünsche zu Routedarn für die eingesetzten Fahrzeuge zusammengestellt werden. Den Nutzer*innen sollte bei der Buchung sofort mitgeteilt werden können, zu welchem Zeitpunkt ihnen eine Fahrt angeboten werden kann.
Die üblichsten Formen sind:
manuelle Disposition und telefonische Buchung direkt bei den Fahrer*innen
Bei kleineren Bedarfsverkehren, bei denen nur ein einzelnes Fahrzeug im Einsatz ist und die Zahl der Nutzer*innen nicht zu hoch ist, hat es sich bewährt, wenn Fahrten direkt telefonisch bei den Fahrer*innen gebucht werden und diese sich selbst ihre Routen zusammenstellen.
automatisierte Disposition mit Buchung über Telefonzentrale oder App
Sobald mehrere Fahrzeuge im Einsatz sind, ist es sinnvoll bzw. nötig, die Koordinierung der Fahrten (Disposition) von einer dafür erstellten Software übernehmen zu lassen. Die Buchung erfolgt dann über eine Telefonzentrale oder über Apps.
Bedarfsverkehr ist ein Baustein im Verbund der nachhaltigen Alternativen und schließt eine wichtige Lücke auf der sogenannten ersten/letzten Meile. Besonders, wenn es um einen Beitrag zur Mobilitätswende geht, ist die optimale Verknüpfung mit den anderen komplementären Angeboten – und hier zuallererst dem öffentlichen Linienverkehr – von größter Bedeutung.
Die wichtigsten Aspekte von Integration sind:
integrierte Beauskunftung
integrierte Buchung und Bezahlung
Fahrgeldeinnahmen sind ein wichtiger Teil der Finanzierung von Bedarfsverkehren, können in der Regel die Kosten aber bei weitem nicht decken. Sie haben starken Einfluss darauf, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.
Damit Bedarfsverkehr noch stärker als Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen wird, empfiehlt sich in der Regel die Integration in den Tarif des Verkehrsverbunds. Bei Angeboten, bei denen die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht, kann gegebenenfalls auch ein noch günstigerer Tarif zur Anwendung kommen.
Bedarfsverkehre können aus unterschiedlichen Gründen eingeführt werden und auch mehrere Ziele zugleich verfolgen. Typischerweise spielen eines oder mehrere dieser Motive für die Einführung von Bedarfsverkehr eine Rolle:
Grundversorgung
Die Mobilitätschancen von Menschen, die nicht die Möglichkeit haben, ein eigenes Fahrzeug zu nutzen, sollen verbessert werden.
Mobilitätswende
Es soll eine attraktive Alternative zum Pkw geschaffen werden, um zum Erreichen der Klimaziele beizutragen.
Tourismus
Ein Angebot für Tourist*innen soll zur Verfügung gestellt werden.
Je nach Gewichtung dieser Zielsetzungen ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen für die Gestaltung eines Angebots.
Die laufende Evaluierung ist von Bedeutung, um den Erfolg eines Angebots beurteilen zu können und liefert eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung.
Die wichtigste Möglichkeit besteht in der Erfassung und Auswertung von Kennzahlen, darüber hinaus sind Befragungen zur Nutzer*innenzufriedenheit möglich oder Erhebungen bei Personen aus der Zielgruppe, die das Angebot bisher noch nicht nutzen.
Die wichtigsten Kennzahlen, die auch einen Vergleich unterschiedlicher Angebote erlauben, sind:
- Fahrgäste pro Jahr (bzw. Beförderungsfälle je Einwohner*in und Jahr)
- Fahrgäste je Fahrt (als Näherungswert für den Besetzungsgrad)
- Fahrzeugkilometer je Fahrgast
- Betriebskosten je Fahrgast
- Fahrgeldeinnahmen je Fahrgast
- Betriebskosten je Fahrzeugkilometer
- Kostendeckung
[[Handbuch:|Details zum Thema ]]
Bedarfsverkehr ist ein Angebot von sehr hoher Qualität und deshalb auch mit den entsprechenden Kosten verbunden. Als Teil des öffentlichen Verkehrs wird Bedarfsverkehr immer von Subventionen abhängig sein.
Eine Möglichkeit, die Kosten für die Gemeinde relativ gering zu halten, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung der Fahrten durch ehrenamtliche Fahrer*innen.
Die unterschiedlichen Modelle von Bedarfsverkehr bringen unterschiedliche Kostenstrukturen mit sich, die in der Beschreibung der Modelle detaillierter dargestellt werden.
Generell können folgende Kostenbestandteile unterschieden werden:
- einmalige Initialkosten, z.B. Kosten für Planung und Konzeption, Fahrzeuganschaffung, Haltestellenbeschilderung, Einführungs-Marketing
- laufende Fixkosten, z.B. Personalkosten, Versicherungen, Telefongebühren, laufendes Marketing
- laufende variable Kosten, z.B. Strom- bzw. Treibstoffkosten
Verschiedene Parameter bestimmen die Qualität und Attraktivität eines bedarfsorientierten Angebots für die Nutzer*innen und haben gleichzeitig Auswirkungen auf dessen Kosten. Die Servicequalität spielt vor allem für automatisch disponierte Angebote eine Rolle (siehe Disposition). Nur beim Einsatz von Dispositionssoftware besteht die Möglichkeit, die Einhaltung dieser Parameter auch zu kontrollieren.
[[Handbuch:|Details zum Thema ]]
Da die meisten Menschen noch keine Erfahrungen mit Bedarfsverkehr gemacht haben, ist eine umfassende und kontinuierliche Kommunikation für den Erfolg eines Angebots von zentraler Bedeutung. Leider wird diesem Aspekt häufig zu wenig Beachtung geschenkt. Es ist wichtig, die dafür nötigen Ressourcen von Anfang an mitzuplanen und die Verantwortlichkeiten zu klären. Marketing ist nicht nur zu Projektbeginn wichtig, es muss auch im laufenden Betrieb Zeit und Geld dafür eingeplant werden.
Mögliche Marketingmaßnahmen umfassen:
- Information auf der Gemeinde-Webseite
- regelmäßige Information in der Gemeindezeitung/im Amtsblatt
- Logo
- Fahrzeug-Branding
- Postwurf
- Flyer (Auslegen in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben)
- Vorbildwirkung
- regelmäßige Postings in den sozialen Medien
- Werbeschaltungen in Regionalmedien oder in den sozialen Medien
- eigener Webauftritt des Angebots
- Infoveranstaltungen
- Information am Bahnhof/bei Haltestellen
- Plakate
- Hinweis in der Neubürgerinformation
- Haltepunkttafeln
- Mundpropaganda (auch gezielt über Multiplikator*innen, z.B. Wirt*innen, Vereinsobleute etc.)
- Präsenz bei Veranstaltungen
Das Bediengebiet eines Bedarfsverkehrsangebots kann je nach den Zielsetzungen und Bedürfnissen der Zielgruppen unterschiedlich festgelegt werden:
mit einzelnen Zielen außerhalb
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