AST Schwechat: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Juni 2022, 10:12 Uhr

Bedarfsverkehr
Dieses Angebot wurde zuletzt am 16.3.2022 von uns aktualisiert. Bitte überprüfe zur Sicherheit selbst, ob die Angaben noch stimmen. Bei Fehlern freuen wir uns über einen Hinweis an projektbeispiele@bedarfsverkehr.at!
  • Wer kann das Angebot nutzen?
    uneingeschränkt
  • Wie funktioniert's?
    Es wird nur von und zu festgelegten Haltestellen oder Sammelhaltepunkten befördert.
    Haltepunkteplan
    Es gibt einen fixen Fahrplan, gefahren wird aber nur bei Bedarf und vorheriger Buchung.
    spätestens 30min vor Fahrtantritt bestellen
  • Wann steht das Angebot zur Verfügung?
    Frühestens ab 05.00 Uhr bis spätestens 0.20 Uhr und jeweils um ´00- ´20- ´30- ´50. Die genauen Betriebszeiten variieren je nach Zone.
  • Wo steht das Angebot zur Verfügung?
    Schwechat (Niederösterreich)

  • Wie viel kostet das Angebot?
    Einzelticket: 3,00 €

    ermäßigt 2,00 €, Familie: 5,00 €

    Vorverkauf:
zuletzt überprüft: vor 5 Jahren (16.3.2022)
Betrieb seit 1.1.1991
Statistik bearbeiten

Die Kennzahlen können sich auf das Kalenderjahr beziehen oder auf das Betriebsjahr, das in dem angegebenen Jahr endet.

  • Einwohner*innen im Bediengebiet: 21.471 (2026)
  • Fläche Bediengebiet: 44,8 km² (2026)
  • Beförderungsfälle: 927 (1994), 2.633 (1995), 6.415 (1996), 9.018 (1997), 11.601 (1998), 12.937 (1999), 15.392 (2000), 17.903 (2001), 20.034 (2002), 20.661 (2003), 23.754 (2004), 30.069 (2005), 39.250 (2006), 45.661 (2007), 50.029 (2008), 48.592 (2009), 48.326 (2010), 39.880 (2011), 33.967 (2017)
  • Betriebskosten Herstellungskosten vor Abzug von Förderungen, Fahrgeldeinnahmen, Sponsoring etc.: 150.893 € (2017)
  • Fahrgeldeinnahmen: 68.516 € (2017)
  • Beförderungsfälle je Einwohner*in und Jahr: 1,58 (2017)
  • Modal Split Anteil der mit dem Bedarfsverkehr zurückgelegten Wege an allen Wegen der EinwohnerInnen im Bediengebiet (berechnet mit dem Durchschnittswert von 931 Wegen pro Jahr für die Bevölkerung außerhalb der Großstädte).: 0,17 % (2017)
  • Kosten je Beförderungsfall Herstellungskosten (vor Abzug von Förderungen, Fahrgeldeinnahmen, Sponsoring etc.).: 4,44 € (2017)
  • Fahrgeldeinnahmen je Beförderungsfall: 2,02 € (2017)





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