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|beschreibung=Das Land Steiermark hat 2017 eine {{blank|[http://www.verkehr.steiermark.at/cms/dokumente/12559834_135144166/a7f29dbb/Mikro-%C3%96V-Strategie_8.1_Web.pdf Mikro-ÖV-Strategie]}} beschlossen, die jährlich 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln für die dauerhafte Förderung von Mikro-ÖV-Angeboten vorsieht.
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In den ersten beiden Betriebsjahren („Probebetrieb“) gibt es erhöhte Fördersätze, durch die einmalige Initialisierungskosten, die nicht separat geltend gemacht werden können, zumindest teilweise abgegolten werden sollen.
In den ersten beiden Betriebsjahren („Probebetrieb“) gibt es erhöhte Fördersätze. Dadurch werden einmalige Initialisierungskosten, die nicht separat geltend gemacht werden können, zumindest teilweise abgegolten.
|voraussetzungen=* Pro Gemeindegebiet kann ein Mikro-ÖV Projekt gefördert werden
|voraussetzungen=* Pro Gemeindegebiet kann ein Mikro-ÖV Projekt gefördert werden
* Gänzlich gratis angebotene Systeme erhalten keine Förderung
* Gänzlich gratis angebotene Systeme erhalten keine Förderung

Version vom 29. November 2022, 09:31 Uhr

FöRDERUNG
Mikro-ÖV-Förderung des Landes Steiermark
Beschreibung

Das Land Steiermark hat 2017 eine Mikro-ÖV-Strategie beschlossen, die jährlich 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln für die dauerhafte Förderung von Mikro-ÖV-Angeboten vorsieht.

In den ersten beiden Betriebsjahren („Probebetrieb“) gibt es erhöhte Fördersätze. Dadurch werden einmalige Initialisierungskosten, die nicht separat geltend gemacht werden können, zumindest teilweise abgegolten.

Voraussetzungen
  • Pro Gemeindegebiet kann ein Mikro-ÖV Projekt gefördert werden
  • Gänzlich gratis angebotene Systeme erhalten keine Förderung
  • Betriebszeit: mind. 3 Tage/Woche, mind. 9 h/Woche
  • Bedienungsform: kein Linienverkehr, kein Flächenbetrieb von Tür zu Tür
  • Ausschluss der Konkurrenzierung: mind. eine halbe Stunde Abstand zu einem Angebot des bestehenden öffentlichen Verkehrs auf der nachgefragten Relation (siehe auch die detaillierten „Konkurrenzkriterien“ im Anhang der Förderrichtlinie)
  • laufende Aufzeichnung betriebsrelevanter Daten und Evaluierung
Förderhöhe

20-50% der Kosten eines Probebetriebs bzw. 10-40% der Betriebskosten im Dauerbetrieb (abhängig von der Steuerkraftquote der Gemeinde); der Fördersatz erhöht sich um 5% bei Einsatz eines E-Fahrzeugs

Bundesländer
Modelle

[[Handbuch:Direkte Beauftragung|]], Freiwilligensystem, Kommunaler Eigenbetrieb, [[Handbuch:Rufbus|]], [[Handbuch:Systemanbieter|]]

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