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Version vom 29. November 2022, 09:31 Uhr
Beschreibung
Das Land Steiermark hat 2017 eine Mikro-ÖV-Strategie beschlossen, die jährlich 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln für die dauerhafte Förderung von Mikro-ÖV-Angeboten vorsieht.
In den ersten beiden Betriebsjahren („Probebetrieb“) gibt es erhöhte Fördersätze, durch die einmalige Initialisierungskosten, die nicht separat geltend gemacht werden können, zumindest teilweise abgegolten werden sollen.
Voraussetzungen
- Pro Gemeindegebiet kann ein Mikro-ÖV Projekt gefördert werden
- Gänzlich gratis angebotene Systeme erhalten keine Förderung
- Betriebszeit: mind. 3 Tage/Woche, mind. 9 h/Woche
- Bedienungsform: kein Linienverkehr, kein Flächenbetrieb von Tür zu Tür
- Ausschluss der Konkurrenzierung: mind. eine halbe Stunde Abstand zu einem Angebot des bestehenden öffentlichen Verkehrs auf der nachgefragten Relation (siehe auch die detaillierten „Konkurrenzkriterien“ im Anhang der Förderrichtlinie)
- laufende Aufzeichnung betriebsrelevanter Daten und Evaluierung
Förderhöhe
20-50% der Kosten eines Probebetriebs bzw. 10-40% der Betriebskosten im Dauerbetrieb (abhängig von der Steuerkraftquote der Gemeinde); der Fördersatz erhöht sich um 5% bei Einsatz eines E-Fahrzeugs
Bundesländer
Modelle
[[Handbuch:Direkte Beauftragung|]], Freiwilligensystem, Kommunaler Eigenbetrieb, [[Handbuch:Rufbus|]], [[Handbuch:Systemanbieter|]]