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| |beispiel=Postbus Shuttle Liesingtal | | |beispiel=Postbus Shuttle Liesingtal |
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| | |beispiel=Korneuburg ISTmobil |
| | |beschreibung=Korneuburg ISTmobil war das erste Projekt dieser Art in Niederösterreich und bedient ca. 900 Haltepunkte in 17 Gemeinden des Bezirkes Korneuburg. |
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| | |beispiel=Mobilregion Mödling |
| | |beschreibung=Das Bediengebiet umfasst 900 Haltepunkte in 17 Gemeinden des Bezirkes Mödling. Das Projekt wird in Kooperation mit Postbus Shuttle durchgeführt. |
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| | |beispiel=Marchfeld mobil |
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| |bundesland-priority=Handbuch:Land Kärnten, Handbuch:Land Oberösterreich, Handbuch:Land Steiermark | | |bundesland-priority=Handbuch:Land Kärnten, Handbuch:Land Oberösterreich, Handbuch:Land Steiermark |
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Beauftragung eines Systemanbieters
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Dies ist eine Druckversion des Handbuchs zu bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten („Mikro-ÖV“), das in der aktuellsten Fassung unter handbuch.bedarfsverkehr.at online verfügbar ist.
Erstelldatum: 1.11.2026.
Ein Systemanbieter (wie ISTmobil oder Postbus Shuttle) wird mit einem Gesamtpaket beauftragt, das meist auch die Disposition sowie Marketingmaßnahmen enthält. Die Fahrten werden in der Regel von lokalen Taxiunternehmen als Subauftragnehmer*innen des Systemanbieters durchgeführt.
Details zu diesem Modell
Für wen ist das Angebot zugänglich?
Es gibt Angebote die bis zu 60 Gemeinden umfassen. Zu beachten ist jedoch, das mit der Größe des Bediengebiets auch die Anfahrtswege potentiell immer länger werden und die Effizienz des Angebots sehr gering werden kann.
Mit der Erbringung der eigentlichen Verkehrsdienstleistung werden von den Systemanbietern in der Regel Taxi- oder Verkehrsunternehmen beauftragt.
Welche Kosten hat die Gemeinde?
Da die Dienstleistung des Systemanbieters auch organisatorische Aufgaben und die Disposition (Software und gegebenenfalls Telefonzentrale) enthält, entsteht für die Gemeinden relativ wenig Aufwand, dem aber auch vergleichsweise hohe Kosten gegenüberstehen. Die Kosten werden zwischen den teilnehmenden Gemeinden üblicherweise nach ihrer Einwohnerzahl aufgeteilt.
Beispiele für Bedarfsverkehre dieses Modells
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Der RUFbus Semmering-Rax bringt Übernachtungsgäste, Einheimische und Tagesgäste zu Kultur-Highlights, Ausflugszielen, Wanderausgangspunkten und Unterkünften. Fahrten sind zwischen über 130 Haltepunkte in den Gemeinden Reichenau an der Rax, Payerbach, Gloggnitz, Schottwien, Semmering und Breitenstein möglich. |
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Das Postbus Shuttle Herzogenburg sorgt für leistbare und bedarfsorientierte Mobilität für alle Bewohner*innen und Tourist*innen und ist die sinnvolle Alternative zum Privat-Pkw sowie die perfekte Ergänzung zum öffentlichen Verkehr. |
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flux mit GKB als Systemanbieter bedient 3.000 Haltepunkte in 42 Gemeinden im Steirischen Zentralraum. |
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SAM versorgt mit der GKB als Systemanbieter über 60 Gemeinden in der Oststeiermark. |
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Die Frage, ob ein Angebot öffentlich zugänglich oder nur für eine bestimmte Gruppe zur Verfügung stehen soll, ist stark von den Zielsetzungen des Angebots abhängig. Geht es vor allem um eine soziale Zielsetzung und darum, die Mobilitätschancen für eine spezifische, ansonsten benachteiligte Zielgruppe zu verbessern, kann eine Beschränkung der Zugänglichkeit sinnvoll sein, um die Kosten des Angebots gering zu halten. Einige Angebote können nur von Senior*innen oder Jugendlichen genutzt werden, manchmal dürfen nur die Gemeindebürger*innen damit fahren.
Bei Angeboten mit freiwilligen Fahrer*innen ist aus gewerberechtlichen Gründen in der Regel eine Mitgliedschaft im Verein für die Nutzung notwendig.
Das Bediengebiet eines Bedarfsverkehrsangebots kann je nach den Zielsetzungen und Bedürfnissen der Zielgruppen unterschiedlich festgelegt werden:
mit einzelnen Zielen außerhalb
Fahrgeldeinnahmen sind ein wichtiger Teil der Finanzierung von Bedarfsverkehren, können in der Regel die Kosten aber bei weitem nicht decken. Sie haben starken Einfluss darauf, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.
Damit Bedarfsverkehr noch stärker als Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen wird, empfiehlt sich in der Regel die Integration in den Tarif des Verkehrsverbunds. Bei Angeboten, bei denen die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht, kann gegebenenfalls auch ein noch günstigerer Tarif zur Anwendung kommen.
Disposition beschreibt den Vorgang, wie Fahrtwünsche zu Routedarn für die eingesetzten Fahrzeuge zusammengestellt werden. Den Nutzer*innen sollte bei der Buchung sofort mitgeteilt werden können, zu welchem Zeitpunkt ihnen eine Fahrt angeboten werden kann.
Die üblichsten Formen sind:
manuelle Disposition und telefonische Buchung direkt bei den Fahrer*innen
Bei kleineren Bedarfsverkehren, bei denen nur ein einzelnes Fahrzeug im Einsatz ist und die Zahl der Nutzer*innen nicht zu hoch ist, hat es sich bewährt, wenn Fahrten direkt telefonisch bei den Fahrer*innen gebucht werden und diese sich selbst ihre Routen zusammenstellen.
automatisierte Disposition mit Buchung über Telefonzentrale oder App
Sobald mehrere Fahrzeuge im Einsatz sind, ist es sinnvoll bzw. nötig, die Koordinierung der Fahrten (Disposition) von einer dafür erstellten Software übernehmen zu lassen. Die Buchung erfolgt dann über eine Telefonzentrale oder über Apps.
In den meisten Fällen, in denen ein professionelles Transportunternehmen die Verkehrsdienstleistung durchführen soll, wird eine Ausschreibung dieser Dienstleistung erforderlich sein. Dabei sollten sich Gemeinden und Regionen durch Expert*innen unterstützen lassen. In manchen Bundesländern bzw. für manche Modelle von Bedarfsverkehr wird vom Verkehrsverbund Unterstützung für Gemeinden angeboten oder die Ausschreibung im Auftrag der Gemeinde gänzlich abgewickelt.
Wenn ein Planungsbüro mit der Konzeption des Bedarfsverkehrsangebots beauftragt wurde, kann dieses meist auch bei der Ausschreibung unterstützen. Das fertige Konzept bildet jedenfalls die Grundlage für die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung.
Bedarfsverkehr ist ein Angebot von sehr hoher Qualität und deshalb auch mit den entsprechenden Kosten verbunden. Als Teil des öffentlichen Verkehrs wird Bedarfsverkehr immer von Subventionen abhängig sein.
Eine Möglichkeit, die Kosten für die Gemeinde relativ gering zu halten, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung der Fahrten durch ehrenamtliche Fahrer*innen.
Die unterschiedlichen Modelle von Bedarfsverkehr bringen unterschiedliche Kostenstrukturen mit sich, die in der Beschreibung der Modelle detaillierter dargestellt werden.
Generell können folgende Kostenbestandteile unterschieden werden:
- einmalige Initialkosten, z.B. Kosten für Planung und Konzeption, Fahrzeuganschaffung, Haltestellenbeschilderung, Einführungs-Marketing
- laufende Fixkosten, z.B. Personalkosten, Versicherungen, Telefongebühren, laufendes Marketing
- laufende variable Kosten, z.B. Strom- bzw. Treibstoffkosten
[[Handbuch:|Details zum Thema ]]