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| |beschreibung=Beim Bunten Verdl befördert das beauftragte Taxiunternehmen die Nutzer*innen innerhalb des Gemeindegebiets von Lenzing von Tür zu Tür. | | |beschreibung=Beim Bunten Verdl befördert das beauftragte Taxiunternehmen die Nutzer*innen innerhalb des Gemeindegebiets von Lenzing von Tür zu Tür. |
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| |beispiel=Althofen Mobil | | |beispiel=Ruf:mi Rufbus Mittelkärnten |
| |beschreibung=Die Beförderung erfolgt zwischen 62 vordefinierten Haltepunkten in den verschiedenen Ortsteilen von Althofen durch ein beauftragtes Taxiunternehmen. | | |beschreibung=Ruf:mi bietet ein bedarfsorientiertes Rufbus-Service-Angebot an und verbindet 250 Haltepunkte in 5 Gemeinden. |
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| |beispiel=WalSie Wals-Siezenheim | | |beispiel=WalSie Wals-Siezenheim |
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| |beschreibung=Beim Rufmi fährt das beauftragte lokale Taxiunternehmen zwischen den festgelegten Haltepunkten im Gemeindegebiet von Gratwein-Straßengel. | | |beschreibung=Beim Rufmi fährt das beauftragte lokale Taxiunternehmen zwischen den festgelegten Haltepunkten im Gemeindegebiet von Gratwein-Straßengel. |
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| |beispiel=Jennersdorf-Taxi | | |beispiel=AktivTaxi Unterkohlstätten |
| |beschreibung=Das Jennersdorf-Taxi fährt von einer Wunschadresse zu einem der Sammelpunkte im mehrere Gemeinden umfassenden Bediengebiet (alle Ärzte, diverse Geschäfte, Gemeindeämter, Bahnhöfe etc.). | | |beschreibung=Das aktivTaxi steht Mittwoch bis Freitag von 8:10-11:00 Uhr zur Verfügung. |
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| |beispiel=EMA-Bus Enzersdorf an der Fischa | | |beispiel=EMA-Bus Enzersdorf an der Fischa |
Beauftragung eines Transportunternehmens
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Dies ist eine Druckversion des Handbuchs zu bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten („Mikro-ÖV“), das in der aktuellsten Fassung unter handbuch.bedarfsverkehr.at online verfügbar ist.
Erstelldatum: 27.10.2026.
Ein Taxi- oder Verkehrsunternehmen wird mit der Durchführung der Fahrten direkt beauftragt. Dabei sind prinzipiell alle Bedienungsformen vom Rufbus bis zur Tür-zu-Tür-Beförderung möglich.
Details zu diesem Modell
Für wen ist das Angebot zugänglich?
Das Modell eignet sich prinzipiell für alle möglichen Größen des Bediengebiets.
Es stehen alle Möglichkeiten offen. Die üblichste Bedienungsform ist der Flächenbetrieb, das heißt ohne Fahrplan nach Bedarf von Tür zu Tür.
Fahrzeuge und Fahrer*innen werden vom beauftragten Unternehmen gestellt. Dieses muss in der Regel über eine Taxikonzession verfügen.
Wer koordiniert die Fahrten und wie werden sie bestellt?
Je nach Umfang des Projekts – vor allem sobald mehr als ein Fahrzeug im Einsatz ist – kann der Einsatz von Software zur automatisierten Disposition und einer Telefonzentrale notwendig werden. Manche Taxiunternehmen verfügen auch selbst über eine Telefonzentrale. Auf bedarfsverkehr.at findet sich eine Übersicht über Softwareanbieter.
Bei der Konzeption und Planung sollte die Unterstützung eines Planungsbüros in Anspruch genommen werden. Auf bedarfsverkehr.at findet sich eine Liste von Planungsbüros mit Erfahrung im Bereich Bedarfsverkehr.
Was muss ausgeschrieben werden?
In den meisten Fällen wird eine Ausschreibung nötig bzw. sinnvoll sein. Ausgeschrieben wird hier lediglich die Verkehrsdienstleistung.
Welche Kosten hat die Gemeinde?
Für die Gemeinde fallen Initialkosten für die Planung und Personalkosten für die Ausschreibung und Umsetzung an. Im laufenden Betrieb entsteht administrativer Aufwand bei der Abrechnung mit dem beauftragten Unternehmen und gegebenenfalls der Abwicklung einer Förderung. Gegebenenfalls entstehen Kosten für die Dispositionslösung, falls eine solche zum Einsatz kommen soll.
Es gibt mehrere Möglichkeiten der Vertragsgestaltung mit dem Transportunternehmen:
- ein Pauschalvertrag bringt für Gemeinden und Regionen den Vorteil besserer budgetärer Planbarkeit: Er hat aber den Nachteil, dass es für den Auftragnehmer mitunter keinen Anreiz gibt, die Zahl der Nutzer*innen zu erhöhen.
- ein Kilometertarif, gegebenenfalls kombiniert mit einer Vergütung von Bereitschaftszeiten, in denen ein Fahrzeug des Auftraggebers exklusiv für den Bedarfsverkehr zur Verfügung steht
Welche Aufgaben hat die Gemeinde?
Konzeption, Ausschreibung, Bewerbung, laufende Evaluierung & Kontrolle
Schritte zur Umsetzung
| Aufgabe |
wer ist verantwortlich? |
| Konzeption | GEMEINDE | PLANUNGSBÜRO |
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| Ausschreibung | GEMEINDE | PLANUNGSBÜRO |
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| Bewerbung | GEMEINDE | |
Beispiele für Bedarfsverkehre dieses Modells
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Ruf:mi bietet ein bedarfsorientiertes Rufbus-Service-Angebot an und verbindet 250 Haltepunkte in 5 Gemeinden. |
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Beim WalSie ist das beauftragte Taxiunternehmen mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig im Einsatz. Kontaktperson verfügbar |
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Gemeinde Wals-Siezenheim
Michael Lindner (Gemeindemitarbeiter)
M.Lindner@wals-siezenheim.at
0662 85 11 81 110
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Beim Rufmi fährt das beauftragte lokale Taxiunternehmen zwischen den festgelegten Haltepunkten im Gemeindegebiet von Gratwein-Straßengel. |
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Das aktivTaxi steht Mittwoch bis Freitag von 8:10-11:00 Uhr zur Verfügung. Kontaktperson verfügbar |
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Gemeinde Unterkohlstätten
Christian Pinzker (Bürgermeister)
post@unterkohlstaetten.bgld.gv.at
0664 88798693
Die Frage, ob ein Angebot öffentlich zugänglich oder nur für eine bestimmte Gruppe zur Verfügung stehen soll, ist stark von den Zielsetzungen des Angebots abhängig. Geht es vor allem um eine soziale Zielsetzung und darum, die Mobilitätschancen für eine spezifische, ansonsten benachteiligte Zielgruppe zu verbessern, kann eine Beschränkung der Zugänglichkeit sinnvoll sein, um die Kosten des Angebots gering zu halten. Einige Angebote können nur von Senior*innen oder Jugendlichen genutzt werden, manchmal dürfen nur die Gemeindebürger*innen damit fahren.
Bei Angeboten mit freiwilligen Fahrer*innen ist aus gewerberechtlichen Gründen in der Regel eine Mitgliedschaft im Verein für die Nutzung notwendig.
Das Bediengebiet eines Bedarfsverkehrsangebots kann je nach den Zielsetzungen und Bedürfnissen der Zielgruppen unterschiedlich festgelegt werden:
mit einzelnen Zielen außerhalb
Fahrgeldeinnahmen sind ein wichtiger Teil der Finanzierung von Bedarfsverkehren, können in der Regel die Kosten aber bei weitem nicht decken. Sie haben starken Einfluss darauf, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.
Damit Bedarfsverkehr noch stärker als Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen wird, empfiehlt sich in der Regel die Integration in den Tarif des Verkehrsverbunds. Bei Angeboten, bei denen die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht, kann gegebenenfalls auch ein noch günstigerer Tarif zur Anwendung kommen.
Disposition beschreibt den Vorgang, wie Fahrtwünsche zu Routedarn für die eingesetzten Fahrzeuge zusammengestellt werden. Den Nutzer*innen sollte bei der Buchung sofort mitgeteilt werden können, zu welchem Zeitpunkt ihnen eine Fahrt angeboten werden kann.
Die üblichsten Formen sind:
manuelle Disposition und telefonische Buchung direkt bei den Fahrer*innen
Bei kleineren Bedarfsverkehren, bei denen nur ein einzelnes Fahrzeug im Einsatz ist und die Zahl der Nutzer*innen nicht zu hoch ist, hat es sich bewährt, wenn Fahrten direkt telefonisch bei den Fahrer*innen gebucht werden und diese sich selbst ihre Routen zusammenstellen.
automatisierte Disposition mit Buchung über Telefonzentrale oder App
Sobald mehrere Fahrzeuge im Einsatz sind, ist es sinnvoll bzw. nötig, die Koordinierung der Fahrten (Disposition) von einer dafür erstellten Software übernehmen zu lassen. Die Buchung erfolgt dann über eine Telefonzentrale oder über Apps.
In den meisten Fällen, in denen ein professionelles Transportunternehmen die Verkehrsdienstleistung durchführen soll, wird eine Ausschreibung dieser Dienstleistung erforderlich sein. Dabei sollten sich Gemeinden und Regionen durch Expert*innen unterstützen lassen. In manchen Bundesländern bzw. für manche Modelle von Bedarfsverkehr wird vom Verkehrsverbund Unterstützung für Gemeinden angeboten oder die Ausschreibung im Auftrag der Gemeinde gänzlich abgewickelt.
Wenn ein Planungsbüro mit der Konzeption des Bedarfsverkehrsangebots beauftragt wurde, kann dieses meist auch bei der Ausschreibung unterstützen. Das fertige Konzept bildet jedenfalls die Grundlage für die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung.
Bedarfsverkehr ist ein Angebot von sehr hoher Qualität und deshalb auch mit den entsprechenden Kosten verbunden. Als Teil des öffentlichen Verkehrs wird Bedarfsverkehr immer von Subventionen abhängig sein.
Eine Möglichkeit, die Kosten für die Gemeinde relativ gering zu halten, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung der Fahrten durch ehrenamtliche Fahrer*innen.
Die unterschiedlichen Modelle von Bedarfsverkehr bringen unterschiedliche Kostenstrukturen mit sich, die in der Beschreibung der Modelle detaillierter dargestellt werden.
Generell können folgende Kostenbestandteile unterschieden werden:
- einmalige Initialkosten, z.B. Kosten für Planung und Konzeption, Fahrzeuganschaffung, Haltestellenbeschilderung, Einführungs-Marketing
- laufende Fixkosten, z.B. Personalkosten, Versicherungen, Telefongebühren, laufendes Marketing
- laufende variable Kosten, z.B. Strom- bzw. Treibstoffkosten
[[Handbuch:|Details zum Thema ]]