Landesförderungen
Förderung des Landes Salzburg für Mikro-ÖV Systeme
- Gefördert wird die Planung/Entwicklung und der Betrieb von gemeindegebietsübergreifenden Mikro-ÖV-Systemen (Kooperation von mindestens zwei Gemeinden).
- Jede Gemeinde des Bundeslandes Salzburg ist berechtigt, eine Förderung zu beantragen. Auch Zusammenschlüsse von Gemeinden sind möglich.
- Auf eine frühzeitige verkehrsplanerische Einbindung von Land und SVG ist zu achten.
- Die Anwendung des Tarifsystems des Salzburger Verkehrsverbundes ist erforderlich, ebenso die Einbindung in die Fahrplanauskunft der SVG.
- Bei der Planung von Mikro-ÖV Systemen ist darauf zu achten, dass es den Bestrebungen einer nachhaltigen ressourcenschonenden Raumplanung nicht entgegenwirkt.
Das eingereichte Mikro ÖV Konzept wird auf seine Konkurrenz zum liniengebundenen ÖV geprüft. Wesentliche Kriterien dieser Prüfung sind:
- Die Bedienqualität bzw. Bedienzeit eines sonstigen ÖV-Angebotes
- die Erreichbarkeit der bestehenden ÖV-Haltepunkte bzw. deren barrierefreier Zugang / Nutzung
- Streckenführung im Vergleich zu bestehenden ÖV Angeboten
Je Projektphase unterschiedliche Fördersätze (Stand Jänner 2024):
- 50% bzw. maximal € 10.780,- für die Phase der Projektinitialisierung
- 60% bzw. maximal € 86.240,- p.a. und je Gemeinde während der ersten drei Betriebsjahre
- 40% bzw. maximal € 64.680,- p.a. und je Gemeinde für den Dauerbetrieb
- +5% der Betriebskosten bzw. maximal € 5.390,- p.a. zusätzlich bei dauerhaften Einsatz von E-Fahrzeugen
Bundesförderungen
Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement
Die Fortführung/Wiederaufnahme des Förderprogramms ist derzeit (Stand Juni 2025) nicht gesichert.
Im Förderprogramm können neben der Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für Aktive Mobilität (Rad- und Fußverkehr) auch Maßnahmen im Bereich klimafreundlicher Personenmobilität auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene gefördert werden. Dazu gehören neben Sharing-Systemen und Veranstaltungsmobilität auch die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis sowie Shuttle-Verkehr. Die Kombination mehrerer Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.
Was wird gefördert: Investitionsmehrkosten sowie Kosten für Planung, Betrieb und Montage. Betriebskosten werden für fünf Jahre ab Umsetzungsbeginn gefördert. Immaterielle Vorleistungen (wie z.B. ein Mobilitätsmanagement-konzept, etc.) können mit den Investitionen und Betriebskosten – bis 10% der förderungsfähigen Investitionskosten – ebenso gefördert werden.
Kontakt: klimaaktiv mobil Beratungsprogramm für Regionen, Städte und Gemeindenkomobile GmbH – Standort Gmunden, +43 7612 70911, mobilitaetsmanagement@komobile.at
klimaaktivmobil.at/gemeinden